Entsorgung; Garantie Der Kompernaß Handels Gmbh; Garantiebedingungen; Garantiezeit Und Gesetzliche Mängelansprüche - Silvercrest SPO 910 A1 Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 132

Entsorgung

Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt an, dass dieses
Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie
dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll
entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhö-
fen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen. Diese Entsorgung ist für Sie
kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer erweiterten Herstellerverantwortung
und wird getrennt gesammelt.
Garantie der Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von Män-
geln dieses Produkts stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts gesetzliche
Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte werden durch unsere im Folgenden darge-
stellte Garantie nicht eingeschränkt.

Garantiebedingungen

Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den Kassenbon
gut auf. Dieser wird als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses Produkts ein Material-
oder Fabrikationsfehler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer Wahl – für
Sie kostenlos repariert, ersetzt oder der Kaufpreis erstattet. Diese Garantieleis-
tung setzt voraus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben wird, worin
der Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte
oder ein neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts be-
ginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt auch
für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden
und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
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