8. Inbetriebnahme, Betrieb... | 9. Nutzung und Wartung des Kessels
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Beschränkungen in Bezug auf die Inbetriebnahme
Verboten ist die Inbetriebnahme des Kessels, wenn:
•
keine Abnahme des Kessels durch das Amt für technische Aufsicht
durchgeführt wurde (wenn eine solche Abnahme gefordert wird)
•
Fehler im Betrieb des Brenners oder des Aufgebers aufgetreten sind
•
die Abgaskanäle nicht durchlüftet wurden
•
der Kessel nicht mit Wasser gefüllt wurde
•
ein fehlerhaft funktionierendes Sicherheitsventil festgestellt wurde
•
Undichtheiten in den Abgaskanälen aufgetreten sind
•
die Isolierung des Kessels beschädigt wurde
•
nicht sicher ist, ob die Sicherungs- und Anzeigearmaturen korrekt
arbeiten
•
nicht sicher ist, ob die Sicherungs- und Hilfsapparaturen und Hilfsanla-
gen korrekt arbeiten
•
eine Brandgefahr in der Umgebung des Kessels auftritt.
e. Langfristige und Notabschaltung des Kessels.
Im Falle einer langfristigen Abschaltung der Kesselinstallation ist:
•
Gerät ausschalten, Kesselpumpe und Pumpe des Heizkreislaufes
ausschalten, Brenner ausschalten
•
Installation vom Stromnetz trennen
•
Aschetür zum Zwecke der Lüftung des Wärmeaustauschers öffnen
ACHTUNG! DA DIE INSTALLATION VON DER STROMVERSORGUNG
GETRENNT WIRD, IST KEINE KONTROLLE UND SICHERUNG
•
VOR DEM EINFRIEREN GEGEBEN.
•
alle Ventile schließen
•
Im Falle der Gefahr des Einfrierens sind der Kessel und das Heizsystem
durch den Leerungsanschluss zu leeren. Absperr- und Reglerventile
sowie Entlüftung öffnen.
•
Die untere Tür sollte geöffnet sein (verhindert die Kondensation des
Wasserdampfes).
ACHTUNG! EIN PLÖTZLICHES ABKÜHLEN DES KESSELS KANN ZU
EINER VERSCHLIMMERUNG DER FOLGEN DER HAVARIE FÜHREN.
Ein Nothalt des Kessels sollte immer dann erfolgen:
•
keine Reaktion des Sicherheitsventils auf einen Anstieg des Drucks über
den zulässigen Wert,
•
Feststellen von Undichtheiten des Druckteils des Kessels,
•
Feststellen von Verformungen am Druckteil des Kessels,
•
Brand oder Explosion im Kesselraum oder in der Umgebung der
mitarbeitenden Anlagen
•
Auftreten von Undichtheiten am Ablassventil,
•
Havarien der Sicherungs- und Regleranlagen,
•
Beschädigung des Manometers,
•
Havarie der Umlaufpumpen,
Die Nummer eins unter den Pelletkesseln
•
Explosion der Abgase,
•
Undichtheiten der geschweißten oder Montageverbindungen des
Druckteils,
•
Störung der Hilfsanlagen,
•
andere Störungen, deren Beseitigung während des Betriebs des
Kessels aus technischen Gründen oder in Hinsicht auf den Arbeitsschutz
unmöglich ist.
Im Falle von Gefahren ist:
•
sofort der Kessel abzuschalten (wenn dies nicht möglich ist, dann ist
der Hauptschalter der Stromverbindung außerhalb des Kesselraums
auszuschalten)
•
bei Bränden entsprechende Feuerlöscher einzusetzen.
9. Nutzung und Wartung des Kessels
Vor dem Beginn der Bedienung des Geräts (oder der Reinigung des Kessels) ist
der Kessel unbedingt mit dem Hauptschalter am Steuerschrank abzuschalten
und mindestens eine Stunde zu warten, bis der Kessel sich abkühlt.
a. Hinweise zur Bedienung des Kessels:
Während der normalen, täglichen Bedienung des Kessels ist:
•
die korrekte Funktion der Elemente des Heizsystems (d.h. des Brenners
und der Automatik) zu prüfen,
•
der Wasserstand in der Installation mit Hilfe der Anzeigen des Manome-
ters zu prüfen
•
das Niveau und die Qualität (z.B. die Sauberkeit) der Brennstoffe und die
Funktion des Aufgebersystems zu kontrollieren
•
die Dichtheit der Hydraulikverbindungen zu überprüfen
•
für Ordnung und Sauberkeit im Kesselraum zu sorgen.
Sollten irgendwelche Inkorrektheiten in der Funktion des Kesselraums (der
Geräte des Heizsystems) festgestellt werden, dann sind diese – wenn möglich
– zu beseitigen oder der autorisierte Service zu rufen, um die notwendigen
Reparaturen und Einstellungen vorzunehmen.
b. Termine und Umfang der durchzuführenden
Kontrollen:
a) monatliche Kontrolle
•
Kontrolle des Wasserdrucks in der Installation
•
Kontrolle der Funktion des Sicherheitsventils
•
Kontrolle der Funktion der Regler- und Sicherungsanlagen
•
Kontrolle der Dichtheit aller Anschlüsse und Verschlüsse
•
Kontrolle der Zu- und Abluftventilation.
b) Kleine Betriebsdurchsicht (aller 6 Monate)
•
Kontrolle der Dichtheit der Dichtungen und Abdichtschnüre
•
Kontrolle der Thermoisolierung der Kesseltüren
•
Kontrolle der Sicherheitsvorrichtungen (Sicherheitsventil, STB usw.)
•
Analyse der Abgase (wird ein bedeutender Anstieg der Abgastemperatur
festgestellt, ist eine Reinigung des Abgasteils des Kessels durchzuführen)
Bedienungsanleitung Twin Bio Luxury Compact NE v01 – DE 01.19