BETREIBERPFLICHTEN
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Geräts unterliegt daher den gesetzli-
chen Pfl ichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbereich des Geräts gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
DABEI GILT INSBESONDERE FOLGENDES:
•
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer Gefähr-
dungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am
Einsatzort des Geräts ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb des
Geräts umsetzen.
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Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Geräts prüfen, ob die von ihm erstellten Be-
triebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen, und diese, falls erforderlich, anpas-
sen.
•
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung und
Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
•
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem Gerät umgehen, diese Anleitung gel-
esen und verstanden haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen
und über die Gefahren informieren.
•
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen der
erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich anweisen.
2.4. PERSONALANFORDERUNGEN
2.4.1. QUALIFIKATIONEN
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an
die Qualifi kation der Personen, die mit diesen Aufgaben betraut sind.
WARNUNG!
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Gefahr bei unzureichender Qualifi kation von Personen!
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Unzureichend qualifi zierte Personen können die Risiken beim Umgang mit dem Gerät nicht einschätzen
und setzen sich und andere der Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
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Alle Arbeiten nur von dafür qualifi zierten Personen durchführen lassen!
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Unzureichend qualifi zierte Personen aus dem Arbeitsbereich fernhalten!
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverläs-
sig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinfl usst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medika-
mente, sind nicht zugelassen.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifi kationen der Personen für die ver-
schiedenen Aufgaben benannt:
GASTECHNIK INGENIEUR
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung und Wissen bezüglich relevanter Normen und Richtlinien
um Arbeiten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen. Gastech-
nik-Ingenieure sind speziell geschult im Hinblick auf die jeweilige Produktionsstätte und deren spezifi sche
Standards und Richtlinien.
TECHNIKER
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, und Erfahrung bezüglich relevanter Normen und Richtlinien um Arbe-
iten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen.
2.4.2. UNBEFUGTE
WARNUNG!
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Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Arbeitsbereich!
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Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die Gefahren im
Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
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Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten!
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Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Arbeitsbereich weisen!
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Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und Arbeitsbereich aufh alten!
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