Die Garantie gilt zwei Jahre ab dem Kaufdatum und kann bei Herstellungsmängeln, die von autorisierten
Vertragskundendienstcentern festgestellt wurden, in der ganzen Welt in Anspruch genommen werden. Um die Garantie
in Anspruch zu nehmen, ist die entsprechend ausgefüllte und beim Kauf vom Vertragshändler abgestempelte und mit
Datum versehene International Warranty Card einem Vertragshändler oder einem autorisierten Kundendienstcenter vor-
zulegen. Ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen sind alle Mängel, die auf Unfälle (Stöße, Quetschungen usw.),
unsachgemäße Anwendung, Einsatz von unvorschriftsmäßigen Batterien, leere im Uhreninneren zurückgelassene
Batterien, Änderungen, sowie von Unbefugten vorgenommene Reparaturen oder Missgriffe zurückzuführen sind. Von
der Garantie ausgeschlossen sind ebenfalls: Batterien, Glas, Entfärbung von Plattierung oder Lack, Folgen durch
Abnutzung oder normale Alterung der Uhr. Die Garantiearbeiten sind von autorisierten Kundendienstcentern vorzuneh-
men. Dies gilt ebenfalls für das Austauschen der Batterien, wobei die autorisierten Kundendienstcenter den Kunden die
Bescheinigungen über die durchgeführten Wasserdichtigkeitsprüfungen ausstellen.
Die Angabe „wasserdicht" ist nur für fabrikneue Uhren gültig. Äußere Einflüsse können die Wasserundurchlässigkeit
beeinträchtigen. Gehäuse und Dichtigkeit nach DIN 8310.
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