Die Garantie des Geräts dauert zwei Jahre ab Lieferdatum.
Ausschlaggebend ist das Datum des Kassenzettels bzw. der Rechnung, es
sei denn, dass der Käufer eine spätere Lieferung nachweisen kann.
Im Fall von Mängeln des Produkts, die im Moment des Kaufs bereits vorhan-
den waren, gewährleistet Bialetti die kostenlose Reparatur bzw. den Aus-
tausch des Geräts, falls eine der beiden Lösungen übermäßige Kosten mit
sich bringt. Der Käufer ist gehalten, Konformitätsmängel beim Verkäufer in-
nerhalb von zwei Monaten ab Feststellung des Mangels zu melden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Teile, deren Schaden auf Nachläs-
sigkeit oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist, wie beispiels-
weise:
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Schäden infolge von Stößen, Stürzen oder Kratzern wegen Verwendung
ungeeigneter Küchengeräte.
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Mangelnde Einhaltung der Betriebsanleitung des Geräts.
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Falsche Installation oder Wartung durch nicht autorisierte Personen.
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Normaler Verschleiß.
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Schäden durch willkürliche Veränderungen im Inneren des Geräts.
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Schäden durch Betrieb mit einer nicht den Angaben des Betriebs- und
Wartungsanleitung übereinstimmenden Spannung.
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Schäden durch Transport oder sonstige Umstände, die nicht als Ferti-
gungsfehler des Geräts zu betrachten sind.
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Schäden infolge von Reparaturen, die bei nicht qualifi zierten Kunden-
dienststellen ausgeführt wurden.
Die Garantie wird auch in allen Fällen unsachgemäßen oder professionellen
Gebrauchs des Geräts hinfällig.
Bialetti trägt keinerlei Haftung für Schäden an Personen, Sachen und Haus-
tieren, die durch mangelnde Einhaltung der in dieser Anleitung aufgeführten
Anweisungen bezüglich der Installation, des Betriebs und der Wartung des
Geräts zustande kommen.
Vertraglich vorgesehene Garantieleistungs-Maßnahmen gegen den Verkäu-
fer sind vorbehalten.
6. Garantie
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