zu lassen. Vorbehaltlich strengerer gesetzlicher Auflagen
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empfehlen wir mindestens ein Mal im Jahr eine gründliche
Kontrolle des Produkts durch eine sachkundige geschulte
und vom Hersteller befugte Person. Die Resultate der
regelmäßigen Kontrollen müssen auf der Kontrollkarte
des Produkts vermerkt werden. Für jede Komponente,
jedes System und Teilsystem ist eine eigene Kontrollkarte
erforderlich (es wird das Beispiel einer Kontrollkarte
gezeigt). Die regelmäßigen Kontrollen müssen auch die
Lesbarkeit der Produktmarkierungen prüfen.
5 - StANDZEIt DES PRODUKtS
Sorgfältig Punkt 1C lesen. Die theoretische Lebensdauer der
metallischen Vorrichtungen ist unbegrenzt, während die der
textilen Produkte und der Kunststoffprodukte auf 10 Jahre
ab Produktionsdatum begrenzt ist, vorausgesetzt, dass:
die Instandhaltung und Lagerung so ausgeführt werden,
wie unter Punkt 3 beschrieben, die Kontrollen vor und nach
dem Gebrauch sowie die regelmäßigen Überprüfungen
keine Funktionsstörungen, Verformungen, Verschleiß usw.
aufzeigen und dass das Produkt korrekt eingesetzt wird,
wobei ¼ der markierten Last nicht überschritten werden
darf. Keine veralteten Vorrichtungen verwenden (z.B. bei
Überschreiten der Standzeit, die keine Record-Tabelle mit
der Eintragung der Kontrollen aufweisen, die nicht den
geltenden Auflagen entsprechen, nicht mit den aktuellen
Techniken kompatibel oder für diese geeignet sind usw.).
Veraltete, verformte oder verschleißte usw. Vorrichtungen
beseitigen und diese dabei zerstören, um eine mögliche
zukünftige Verwendung zu vermeiden.
6 – GESEtZLIChE AUFLAGEN
Arbeit, Sport und berufliche Tätigkeiten werden häufig
von
einschlägigen
Einschränkungen nach sich ziehen können bzw. das Tragen
von PSA und die Vorbereitung von Sicherheitssystemen
verlangen, deren Bestandteile die PSA sind. Es obliegt dem
Anwender bzw. den Lehrern, diese Gesetze zu kennen und
anzuwenden, die in einigen Fällen andere Vorschriften
umfassen, als in diesen Informationen beschrieben.
7 – GARANtIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der gelieferten
Produkte
mit
den
Mängelgarantie ist auf die Fabrikationsfehler und
Rohstoffmängel begrenzt: Sie umfasst nicht den normalen
Verschleiß, Rosten, Schäden durch unsachgemäßen
Gebrauch bzw. Verwendung bei Wettkämpfen, durch
unsachgemäße Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung
oder Lagerung usw. Die Garantie verfällt bei Änderungen
oder Manipulationen des Produkts. Die Standzeit
entspricht der gesetzlichen Garantie in dem Land, in dem
das Produkt verkauft wurde (maximal 3 Jahre), ab dem
Verkaufsdatum durch den Hersteller. Nach Ablauf dieser
Frist können gegenüber dem Hersteller keine Ansprüche
mehr geltenden gemacht werden. Jede Anfrage einer
Reparatur oder eines Auswechselns im Rahmen der
Garantie muss vom Kaufbeleg begleitet werden. Wenn
der Defekt anerkannt wird, dann verpflichtet sich der
Hersteller zur Reparatur oder nach ihrem Dafürhalten
zum Auswechseln oder zur Geldrückgabe des Produkts.
Die Haftung des Herstellers geht in keinem Fall über den
Rechnungspreis des Produkts hinaus.
Landesgesetzen
geregelt,
vereinbarten
Merkmalen.
die
Die