MULTI 360 12050 / 12052 / 12053 MH
ENTSORGUNG
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 3 – ElektroG3
Bedeutung des durchgestrichenen Mülltonnen-Symbols
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet
sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen, d.h. Altgeräte sind getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Nicht vom Altgerät
umschlossene Altbatterien oder Altakkumulatoren sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Altgerät entfernt werden können, müssen vorher zerstörungsfrei entnommen und
getrennt entsorgt werden.
Ein Balken unter der Mülltonne bedeutet, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in
Verkehr gebracht wurde.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese aufgrund der Pflicht zur unentgeltlichen
Rücknahme bei Vertreibern abgeben. Dies sind im Einzelnen:
• Größere Elektrofachmärkte (also Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m
mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen.
• Diese Händler müssen beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der
gleichen Art kostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch für Lieferungen
nach Hause.
• Diese Händler müssen bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer
als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen,
ohne dass dies an einen Neukauf geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme).
• Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur
1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Großgeräte (eine Kantenlänge > 50cm)
gilt; für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie
die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Besitzer von Altgeräten können diese auch im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße
Entsorgung sichergestellt ist.
• Personenbezogene Daten
Alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten werden darauf hingewiesen,
dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
selbst verantwortlich sind.
• Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach
§ 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 ElektroG
Entsprechende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unter:
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/
elektro-und-elektronikaltgeraete
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