7.
Gebrauchsdauer
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und regelmäßiger Wartung
ist der Tritt ein langfristig verwendbares Arbeitsmittel.
8.
Verpackung und Entsorgung
WARNUNG
Erstickungsgefahr!
Verpackungsmaterial ist kein Kinderspielzeug, es besteht
Erstickungsgefahr bei unsachgemäßer Handhabung.
•
Wenn der Tritt ausrangiert wird, ist er zu den aktuellen,
gültigen Gesetzen und Bestimmungen im Land der
Benutzung zu entsorgen.
•
Der Tritt darf nicht im Hausmüll entsorgt werden.
•
Alle Komponenten inkl. Verpackung müssen sortenrein
getrennt werden.
•
Detaillierte Auskünfte hierzu erteilt Ihre zuständige
Kommune.
9.
Service und Ersatzteile
Diese Gebrauchsanleitung finden Sie auch im Internet unter
www.hailo.de.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu
Serviceleistungen und Ersatzteilen an:
Hailo-Werk • Rudolf Loh Gmbh & Co. KG
Daimlerstr. 8 • 35708 Haiger, Germany
Tel.: +49 (0) 2773 82-0
Fax: +49 (0) 2773 82-1239
E-Mail: info@hailo.de • www.hailo.de
10. Prüfliste
•
Durch beschädigte, fehlerhafte oder nicht funktionstüchtige
Elemente des Trittes besteht für den Benutzer die Gefahr
eines Absturzes; ebenso besteht die Gefahr eines
Umsturzes beim Gebrauch des Trittes.
•
Benutzer des Trittes können sich bei einem Sturz schwere
Verletzungen zuziehen.
•
Ebenso können Gegenstände bei einem Umsturz des Trittes
beschädigt werden.
•
Für den gewerblichen Einsatz des Trittes ist eine
regelmäßige Überprüfung durch eine befähigte Person
erforderlich (Betriebssicherheitsverordnung).
•
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Tritte wieder-
kehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
(Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und
Fristen der erforderliche Prüfungen festzulegen.
•
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den
Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungs-
häufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der
Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorange-
gangenen Prüfungen.
•
Der Unternehmer hat ebenso dafür zu sorgen, dass
schadhafte Tritte der Benutzung entzogen und so
aufbewahrt werden, dass eine Weiterbenutzung bis zur
sachgerechten Instandsetzung bzw. Entsorgung nicht
möglich ist.
Bei der regelmäßigen Inspektion des Trittes sind die Prüfpunkte
1. - 5. zu berücksichtigen. Ergibt einer der geprüften Punkte
kein zufriedenstellendes Ergebnis, sollte der Tritt NICHT benutzt
werden.
1.
Allgemeine Prüfpunkte
Sind Verunreinigungen (z.B. Schmutz, Schlamm, Lack, Öl
oder Fett) am Tritt vorhanden? Alle Befestigungen (Nieten,
Schrauben, Bolzen etc.) müssen vollständig vorhanden sein. Sind
Befestigungen evtl. lose oder korrodiert?
2.
Holme, Stufen
Sind Holme und Versteifungsstreben evtl. verbogen, gekrümmt,
verdreht, verbeult, gerissen, korrodiert oder verrottet? Die Holme
müssen sich an den Fixierpunkten für andere Teile in gutem
Zustand befinden. Alle Stufen müssen vollzählig vorhanden sein.
Sind Stufen evtl. abgenutzt, lose, korrodiert oder beschädigt?
3.
Gelenke, Beschläge
Überprüfung auf Funktionalität, Festigkeit und Vollständigkeit,
sowie auf Beschädigungen und Korrosion. Sind Gelenke,
Beschläge evtl. beschädigt, lose oder korrodiert?
4.
Füße
Füße auf Festigkeit, sowie auf Beschädigungen und Korrosion
prüfen. Alle Füße müssen vorhanden sein. Sind Füße locker,
verschlissen oder korrodiert?
5.
Kennzeichnungen
Sind alle Kennzeichnungen vorhanden und gut lesbar?
6
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