GARANTIE UND HAFTUNG
Der Kunde muss beim Erhalt der Ware diese unverzüglich hinsichtlich Menge, Vollständigkeit der
Packungen/Verpackungen, Übereinstimmung mit dem Transportdokument, etc. überprüfen.
Gleichzeitig und bei sonstigem Ausschluss muss dieser auf dem Transportdokument etwaige
Fehlmengen, Unregelmäßigkeiten, Abweichungen oder Beanstandungen vermerken.
Die Garantie gilt im Umfang des Gesetzes. Der Lieferant haftet keinesfalls für Schäden,
Verluste oder Kosten, die durch Personen oder Objekte aufgrund unangemessener
Handhabung der Produkte entstehen, insbesondere durch geschäftlich geleistete Mitteilungen
und Informationen, auch wenn diese in Form von Anweisungen hinsichtlich Aufbewahrung,
Lagerung, Installation und Verwendung geleistet wurden.
Etwaige Mängel, die bei der Lieferung nicht erfasst wurden, müssen dem Lieferanten
innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen, aber auf jeden Fall vor der Installation schriftlich
mitgeteilt werden. Vor der Installation ist entweder der Kunde oder der Monteur verpflichtet,
das Produkt im Detail und hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit zu prüfen.
Bei allen Beanstandungen muss dem Lieferanten ermöglicht werden, entsprechende
Prüfungen vor Ort durchzuführen. Bei vom Lieferanten erfassten Fehlern und Mängeln hat
der Kunde einmalig das Recht auf den Austausch des Teils, des Artikels oder des Produkts
ohne Rückerstattung der Kosten, einschließlich der beim Kunden im Zuge des Austauschs
des bereits im Betrieb befindlichen Produkts entstehenden Kosten, der Kosten für den
Arbeitsaufwand, der Transportkosten, etc.
Regressforderungen gegenüber dem Lieferanten von Seiten des nicht nutznießenden
Kunden sind ausgeschlossen.
Die Garantie gilt nicht: - in den Fällen, in denen der angezeigte Mangel einer Nichteinhaltung
der Anweisungen, der technischen und wartungsmäßigen Vorschriften und der vom
Lieferanten geleisteten Informationen zuzuschreiben sind; - wenn dieser auf eine von
keinem fachtechnischen Monteur oder geschulten Personal durchgeführte Installation
zuzuschreiben oder zumindest zurückzuführen ist; - bei Eingriffen auf das Produkt, die von
ungeschultem Personal durchgeführt wurden; - bei Problemen oder Schäden aufgrund von
Zufall, außergewöhnlichen oder abnormen Ereignissen (abnorme Regengüsse; besonders
starker Wind, Windhosen, etc.); - Schäden oder Farb- und Qualitätsveränderungen an den
Stoffen oder an anderen Teilen aufgrund übermäßigem Aussetzen den Witterungseinflüssen
(Sonne, Regen, Wind, etc).