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3. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die aufgrund fehlerhafter Montage oder
Instandhaltung und Pflege entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:
• Ein unebenes Fundament;
• Unzureichende Behandlung mit feuchtigkeitsregulierender Farbe, Holzlasur oder
Holzschutzmittel;
• Fehlende oder unzureichende Dacheindeckung - Bitumen-Dachpappe dient nur der
Ersteindeckung und ist zwingend mit einer dauerhaften Dacheindeckung zu überdecken;
• Fehlerhafte Anbringung von Schindeln oder Bitumen-Dachpappe;
• Befestigung oder Verklebung der Profile, der Eckprofile und/oder der Fenster und Türen
mit Hilfe von Nägeln, Schrauben, Kitt, Farbe oder vergleichbaren Materialien. Als
Naturmaterial bleibt Holz in Bewegung und benötigt Spiel. Durch unsachgemäße
Befestigungen oder Verklebungen können Spalte zwischen den Bohlen entstehen.
• Wind bzw. Sturm mit einer Windstärke von 7 oder mehr auf der Beaufort-Skala;
• Unwetter (Gewitter, Hagel, Sturm etc.), Naturkatastrophen oder andere Vorfälle höherer
Gewalt.
4. Der Garantiefall tritt nicht ein, wenn die entstandenen Schäden auf eine unsachgemäße
Benutzung des Gartenhauses, unzureichende Instandhaltungsmaßnahmen oder auf die
Nichtbeachtung der Montageanleitung zurückzuführen sind. Die Garantie läuft aus, wenn
Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch Personen durchgeführt werden, die dazu vom
Verkäufer nicht autorisiert wurden, oder wenn Ersatzteile, Erweiterungen oder sonstiges
Zubehör anderer Herkunft verwendet wurde, das in der Folge die Schäden verursacht.
5. Im Garantiefall werden die beschädigten oder defekten Teile nach Bewertung durch den
Verkäufer repariert oder ausgetauscht. Dies geschieht gegen Vorlage des Kaufbelegs mit dem
Datum des Kaufes und / oder dem Lieferdatum.
6. Andere Reklamationen, insbesondere Entschädigungsforderungen für Schäden, die
außerhalb des Gartenhauses entstanden sind, sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern
die Verantwortungen nicht gesetzlichen Bestimmungen des zwingenden Rechts folgt.
7. Der Garantiefall führt nicht zu einer Verlängerung des Garantiezeitraums oder zum Beginn
eines neuen Garantiezeitraumes. Die Garantie für reparierte oder ausgetauschte Teile läuft
mit der ursprünglichen Garantie des Gartenhauses aus.
8. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufes (siehe Datum Kaufbestätigung) und hat eine
Dauer von 2 Jahren für unbehandelte Gartenhäuser und 5 Jahre für Gartenhäuser, die
vorbehandelt wurden.
9. Reklamationen, die auf Produktfehler zurückzuführen sind, müssen dem Verkäufer
innerhalb von
2 Monaten nach dem Kauf schriftlich mitgeteilt werden. Dabei sollte die Seriennummer des
Gartenhauses sowie die Teilnummern der fehlerhaften Teile genannt und der Kaufbeleg
beigelegt werden.
10. Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten nur, wenn das Gartenhaus bei einem
offiziellen Händler erworben wurde.
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