Vor dem Wechseln der Lampe, das Gerät allpolig von der Netzspannung trennen (Netzstecker ziehen)
und die Lampe unbedingt erst abkühlen lassen (ca. 5 Minuten).
Vermeiden Sie es, den Glaskörper mit bloßen Händen zu berühren. Beachten Sie auch unbedingt die Hin-
weise des Lampenherstellers.
Setzen Sie keine Lampen mit einer höheren Leistungsangabe ein. Lampen mit einer höheren Leistung ent-
wickeln höhere Temperaturen, für die das Gerät nicht ausgelegt ist. Bei Zuwiderhandlungen erlischt die Ga-
rantie.
Zur Installation benötigen Sie eine Lampe mit E-27 Sockel bis max. 230V / 300 W.
Vorgehensweise:
Schritt 1: Öffnen Sie den Gehäusedeckel, indem Sie den Verschlussknopf herausziehen und den Deckel
aufklappen.
Schritt 2: Wird eine defekte Lampe ausgetauscht, entfernen Sie zunächst die defekte Lampe aus dem
Spot.
Schritt 3: Setzen Sie die neue Lampe in den Spot ein.
Schritt 4: Schließen Sie das Gerät wieder.
Zur Lampenschonung empfehlen wir, PAR-Lampen unbedingt vorzuheizen. Dazu stellen Sie die
Lampenvorheizung am Dimmerpack so ein, daß der Glühwendel leicht glimmt.
Schalten Sie das Gerät niemals ein, ohne vorher den Gehäusedeckel geschlossen zu haben!
Projektormontage
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und DIN VDE 0711-217 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhan-
del ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Projektors muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang
ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
ACHTUNG!
Die Lampe muss gewechselt werden, wenn diese beschädigt ist
oder sich durch Wärme verformt hat!
LEBENSGEFAHR!
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