Wartung und Pflege
5.3
Prüfungspflicht
• Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ DGUV Regel 100-500).
• Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
• Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH
erfolgen. Kontaktieren Sie uns unter:
• Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung/ Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.: 29040056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
51200081
service@probst-handling.de
Datum
Sachkundiger
15 / 16
Firma
DE