Entsorgung / Recycling von Geräten und Maschinen
5.4
Hinweis zum Typenschild
• Gerätetyp, Gerätenummer und Baujahr sind wichtige Angaben zur Identifikation des Gerätes. Sie
sind bei Ersatzteilbestellungen, Gewährleistungsansprüchen und sonstigen Anfragen zum Gerät
stets mit anzugeben.
• Das im Typenschild bezeichnete Eigengewicht ist bei der Verwendung am Hebezeug/Trägergerät
(z.B. Kran, Kettenzug, Gabelstapler, Bagger...) mit zu berücksichtigen.
Beispiel:
5.5
Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten
Bei jeder Verleihung/Vermietung von PROBST-Geräten muss unbedingt die dazu gehörige Original-
Betriebsanleitung mitgeliefert werden (bei Abweichung der Sprache des jeweiligen Benutzerlandes,
ist zusätzlich die jeweilige Übersetzung der Original-Betriebsanleitung mit zuliefern)!
6
Entsorgung / Recycling von Geräten und Maschinen
Das Produkt darf nur von qualifiziertem Fachpersonal außer Betrieb genommen und zur Entsorgung/
zum Recyclen vorbereitet werden. Entsprechend vorhandene Einzelkomponenten (wie Metalle,
Kunststoffe, Flüssigkeiten, Batterien/Akkus etc.) müssen gemäß den national/ länderspezifisch
geltenden Gesetzen und Entsorgungsvorschriften entsorgt/recycelt werden!
Das Produkt darf nicht im Hausmüll entsorgt werden!
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