Anforderungen an elektrische Weidezäune
Gemäß Anhang BB, Abschnitt BB.1 der Norm IEC 60335-2-76
Elektrische Weidezäune und die zugehörigen Zusatzkomponenten sind so zu
installieren, zu bedienen und zu warten, dass die Gefahr für Menschen, Tiere und
deren Umfeld so gering als möglich ist.
Elektrozaunkonstruktionen, bei denen die Gefahr groß ist, dass Tiere oder Personen
hängen bleiben, sind zu vermeiden.
ACHTUNG!
Vermeiden Sie Berührungen mit dem Weidezaun, insbesondere mit
Kopf, Hals oder Rumpf. Klettern Sie nicht über, durch oder unter einen aus
mehreren Drähten bestehenden elektrischen Weidezaun. Verwenden Sie zur
Überquerung ein Tor oder eine eigens zu diesem Zweck bestimmte Übergangsstelle.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei separate Weidezaungeräte oder an
unabhängige Zaunkreisläufe desselben Weidezaungeräts angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer Weidezäune, die von
getrennten, unabhängig getakteten Weidezaungeräten gespeist werden, muss
mindestens 2,5 m betragen. Falls die Lücke zwischen den beiden Zäunen geschlossen
werden soll, sind nichtleitende Materialien oder eine isolierte Metallabsperrung zu
verwenden.
Das Weidezaungerät darf nicht an einen Stachel- oder Sperrdrahtzaun angeschlossen
werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen Weidezauns können durch
einen nicht-stromführenden Zaun mit Stachel- oder Sperrdraht ergänzt werden. Die
Stützvorrichtungen der stromführenden Drähte sind so auszulegen, dass zwischen den
stromführenden Drähten und der vertikalen Ebene der nicht-stromführenden Drähte
ein Mindestabstand von 150 mm gewährleistet ist. Stachel- oder Sperrdrahtzäune sind
in regelmäßigen Abständen zu erden.
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