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Datamars B500 Manual Del Usuario página 35

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  • ESPAÑOL, página 10
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer
Freileitung installiert, darf ihre Höhe über dem Boden nicht mehr als 3 m betragen.
Diese Höhe gilt beiderseits der Orthogonalprojektion der äußersten Stromleitungen auf
den Boden in einem Abstand von:
2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von bis zu 1.000 V.
15 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von über 1.000 V.
Für Elektrozäune zur Abschreckung von Vögeln, zur Einzäunung von Haustieren oder
zur Gewöhnung von Tieren (z. B. Kühen) an Elektrozäune reicht ein Weidezaungerät
mit geringer Leistung, um ein zufriedenstellendes und sicheres Ergebnis zu erzielen.
Bei Elektrozäunen, die Vögel davon abhalten sollen, sich auf Gebäuden
niederzulassen, wird kein Elektrozaundraht an die Erdungselektrode des
Weidezaungeräts angeschlossen. An sämtlichen Stellen, an denen Personen mit den
stromführenden Drähten in Berührung kommen könnten, ist ein Warnschild nach dem
unten gezeigten Vorbild anzubringen.
Dort, wo ein öffentlicher Fußweg den elektrischen Weidezaun kreuzt, sollte ein nicht-
stromführendes Tor in den Zaun eingebaut oder ein Zaunübertritt angebracht werden.
Bei jedem dieser Übergänge sollten an den angrenzenden stromführenden Drähten
Warnschilder befestigt werden.
Sämtliche Abschnitte eines elektrischen Weidezauns, die entlang einer öffentlichen
Straße oder eines öffentlichen Fußwegs verlaufen, sind in regelmäßigen Abständen mit
Warnschildern zu kennzeichnen. Diese können entweder an den Zaunpfählen oder den
Drähten fixiert werden.
Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens 100 x 200 mm betragen.
Als Hintergrundfarbe auf beiden Seiten des Warnschildes ist gelb zu wählen. Die
Schrift auf dem Schild muss schwarz sein und folgendes Symbol zeigen:
oder mit dem Hinweis „Vorsicht Elektrozaun" versehen sein.
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