Endbenutzerlizenzvertrag
WICHTIGER HINWEIS
Der folgende
„ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG" gilt für
die von Sony bereitgestellte Gerätetreibersoftware
für USB-Diskettenlaufwerke. Bitte lesen Sie den
folgenden
„ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG" durch,
bevor Sie diese Software installieren. Indem Sie
die Gerätetreibersoftware installieren, erklären Sie
sich mit dem
„ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG"
einverstanden.
ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG
Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung
zwischen Ihnen (nachfolgend Benutzer genannt)
und der Sony Corporation (nachfolgend Sony
genannt) hinsichtlich der Befugnis zur
Benutzung der Gerätetreibersoftware für
USB-Diskettenlaufwerke (nachfolgend
PROGRAMM genannt). Indem Sie das
PROGRAMM benutzen, erklären Sie sich mit
dem Zustandekommen dieses
Endbenutzerlizenzvertrags zwischen Ihnen
(dem Benutzer) und Sony einverstanden und
akzeptieren die Bestimmungen des Vertrags.
1 Das Urheberrecht und alle weiteren Rechte
hinsichtlich des PROGRAMMS und der mit
dem PROGRAMM mitgelieferten
Dokumentation besitzt Sony oder die
ursprünglich berechtigte Person oder
Organisation (nachfolgend als die ursprünglich
berechtigte Person bezeichnet), die Sony das
Recht zur Nutzung des PROGRAMMS
gewährt. Dem Benutzer werden keine anderen
als die in diesem Vertrag ausdrücklich
erwähnten Rechte zugestanden.
2 Sony gewährt dem Benutzer das nicht
ausschließliche, unteilbare und nicht
übertragbare Recht zur Nutzung des
PROGRAMMS zum Zweck der Verwendung
des Sony-Produkts „USB-Diskettenlaufwerk",
für das das PROGRAMM gedacht ist.
3 Der Benutzer darf das oben beschriebene
Nutzungsrecht weder einem Dritten
übertragen, noch einem Dritten die Nutzung
des PROGRAMMS gestatten, ohne dafür die
vorherige schriftliche Genehmigung von
Sony einzuholen.
DE
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4 Der Benutzer darf das PROGRAMM und die
mit dem PROGRAMM mitgelieferte
Dokumentation nicht aus dem Land, in dem
er das PROGRAMM installiert hat, in ein
anderes Land exportieren oder transportieren.
5 Der Benutzer darf das PROGRAMM weder
ganz noch auszugsweise (i) aktualisieren,
erweitern oder modifizieren bzw. (ii)
dekompilieren oder de-assemblieren.
6 DAS PROGRAMM WIRD „WIE
GESEHEN" UND OHNE JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE
GEWÄHRLEISTUNGEN, DARUNTER
AUCH GEWÄHRLEISTUNGEN
HINSICHTLICH HANDELSÜBLICHER
QUALITÄT SOWIE EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK BZW.
FREIHEIT VON MÄNGELN
IRGENDWELCHER ART, VERKAUFT.
7 Kommt es in Verbindung mit der Nutzung des
PROGRAMMS zwischen dem Benutzer und
einem Dritten zu einem Streitfall im Hinblick
auf eine Verletzung des Urheberrechts,
Patents oder anderer immaterieller
Vermögenswerte, muss der Benutzer diesen
Streitfall auf seine eigenen Kosten beilegen
und hat keine Ansprüche gegen Sony oder die
ursprünglich berechtigte Person.
8 Sollte Sony die Nichteinhaltung einer der
Vertragsbestimmungen bekannt werden, so
behält Sony sich das Recht vor, diesen
Lizenzvertrag einseitig zu beenden. Eine
solche einseitige Beendigung berührt nicht
Zahlungsverpflichtungen irgendwelcher Art
sowie Schadenersatzforderungen. Bei
Beendigung des Lizenzvertrags hat der
Benutzer die Software sowie alle Kopien
derselben, in welcher Form diese auch
vorliegen mögen, unverzüglich zu vernichten.
9 Die nicht-englischsprachigen Versionen
dieses Vertrags dienen ausschließlich
Referenzzwecken. Im Fall von Unterschieden
zwischen der englischsprachigen Version und
den nicht-englischsprachigen Versionen gilt
die englischsprachige Version.