4.2. BATTERIEN WECHSELN
Wenn beim SELBSTTEST nur die Hälfte der LEDs aufleuchtet,
müssen Sie die Batterien wechseln.
Trennen Sie das Gerät von jedem Anschluss.
Die beiden unverlierbaren Schrauben des Batteriefachs
hinten am Gerät komplett lösen.
Entfernen Sie die gebrauchten Batterien und legen Sie zwei
neue Batterien ein (1,5 V Alkalibatterien, AAA bzw. LR3).
Batteriefach wieder ganz und richtig schließen.
Die beiden Schrauben fest anziehen.
Akkus oder Batterien sind kein Haushaltsmüll!
Bitte entsorgen Sie sie ordnungsgemäß an einer
Sammelstelle für Altbatterien bzw. Altakkus.
4.3. MESSTECHNISCHE ÜBERPRÜFUNG
Wie auch bei anderen Mess- oder Prüfgeräten ist
eine regelmäßige Geräteüberprüfung erforderlich.
Es wird mindestens eine einmal jährlich durchgeführte
Überprüfung dieses Gerätes empfohlen. Für Überprüfung und
Kalibrierung wenden Sie sich bitte an unsere zugelassenen
Messlabors (Auskunft und Adressen auf Anfrage), bzw. an
die Chauvin Arnoux Niederlassung oder den Händler in
Ihrem Land.
4.4. REPARATUR
Senden Sie das Gerät für Reparaturen innerhalb und außer-
halb der Garantiezeit an Ihren Händler zurück.
Unsere Garantie erstreckt sich, soweit nichts anderes aus-
drücklich gesagt ist, auf eine Dauer von zwölf Monaten nach
Überlassung des Geräts (Auszug aus unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Sie gerne anfordern können).
Eine Garantieleistung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Bei unsachgemäßer Benutzung des Geräts oder Benutzung
in Verbindung mit einem inkompatiblen anderen Gerät.
Nach Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche
Genehmigung des Herstellers vorgenommen wurden.
Nach Eingriffen am Gerät, die nicht von vom Hersteller dafür
zugelassenen Personen vorgenommen wurden.
Nach Anpassungen des Geräts an besondere
Anwendungen, für die das Gerät nicht bestimmt ist oder
die nicht in der Bedienungsanleitung genannt sind.
In Fällen von Stößen, Stürzen oder Wasserschäden.
5. GARANTIE
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