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Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
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Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
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Zur sicheren Entnahme von Batterien
oder Akkus aus dem Elektrogerät und
für Informationen über deren Typ bzw.
chemisches System beachten Sie die
weiteren Angaben innerhalb der Bedie-
nungs- bzw. Montageanleitung.
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Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und
Akkus sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet. Die
Rückgabe beschränkt sich auf die Ab-
gabe von haushaltsüblichen Mengen.
Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthalte-
nen Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden
wichtigen Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb der Mülltonne, so steht dies für Folgen-
des:
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Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 %
Quecksilber
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Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmi-
um
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Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Akkus und Batterien können bei folgenden Stel-
len unentgeltlich abgeben werden:
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Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
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Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
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Rücknahmestellen des gemeinsamen Rück-
nahmesystems für Geräte-Altbatterien
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Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht
Mitglied des gemeinsamen Rücknahmesys-
tems)
Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und
Batterien, die in den Ländern der Europäischen
Union verkauft werden und die der Europäischen
Richtlinie 2006/66/EG unterliegen. In Ländern au-
ßerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Akkus und Batterien gelten.
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Entsorgung
GT 2025