Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät
auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2
Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-
Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die
Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf
eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zenti-
meter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte
der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte be-
achten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Dieses Symbol bedeutet, dass das Produkt nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf,
sondern bei einer geeigneten Sammelstelle für das Recycling abgegeben werden muss. Die
ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling tragen dazu bei, die natürlichen Ressourcen,
die Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Weitere Informationen zur Entsorgung und zum
Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrer zuständigen Kommune, Ihrem Entsorgungsdienst
oder dem Geschäft, in dem Sie dieses Produkt gekauft haben.
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