TECHNISCHE INFORMATIONEN ________
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische
Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt
oder diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen
des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht
an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für
Lebensmittel beinhalten, die den oben genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber
auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr
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