TECHNISCHE INFORMATIONEN _________
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die entsprechenden
örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte
vertreibt oder diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgelt-
lich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen
des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in
diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ver-
knüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
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