Verkaufsfläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dies gilt bei
Altgeräten, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, auch wenn im Zuge der
Altgeräte-Rückgabe kein Neugerät gekauft wird. Informieren Sie sich bei Ihrem Händler
über die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie vor der Rückgabe für
deren Löschung selbst verantwortlich. Entnehmen Sie vor der Rückgabe Batterien oder
Akkus sowie Leuchtmittel, sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, und
entsorgen Sie diese separat. Bei fest eingebauten Akkus ist bei der Entsorgung darauf
hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält. Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Geräts bzw. Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
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