4 Hinweise für Verbraucher in Deutschland: Die in Punkt
1 genannte Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Altgeräte mit Altbatterien und/oder Altakkus und
Lampen, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sind vor der Abgabe an einer Rücknahmestelle von
diesen zu trennen. Dies gilt nicht, falls die Altgeräte
für eine Wiederverwendung noch geeignet (d.h.
funktionstüchtig) sind und von den anderen
Altgeräten getrennt werden. Sammel- und
Rücknahmestellen in DE: https://www.stiftung-
ear.de/; für Batterien auch Rückgabe im Handel
möglich. Informationen über Sammel- und
Recyclingquoten: https://www.bmu.de
Rücknahme von Altgeräten
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen.
Diese Händler müssen:
-
beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät
der gleichen Art kostenfrei zurücknehmen
(1:1-Rücknahme); auch bei Lieferungen nach Hause.
-
bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung
größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe zurücknehmen, ohne
Neukaufverpflichtung.
Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel,
wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten
Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte,
Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt;
für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und
kleinen ITK-Geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen
Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Die Philips GmbH ist Mitglied des Rücknahmesystems
"take-e-back". Mehr Information unter: www.take-e-
back.de. So Verbraucher über Philips Consumer Lifestyle
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