Zubehör bei Ihrem Braun Service
Center erhältlich; nicht in jedem
Land verfügbar).
Kontroll-Zerkleinerer (D)
Der Kontroll-Zerkleinerer ist perfekt
geeignet zum Zerkleinern von Hart-
käse, Zwiebeln, Äpfeln, Schokolade,
Nüssen und Eis. Mit den Messern,
dem Kontroll-Zerkleinerer-Topf und
der Kontroll-Zerkleinerung-Scheibe
lassen sich die Lebensmittelgrößen
XS, S und L erzielen.
Eiswürfel dürfen nur mit dem Kon-
troll-Zerkleinerer (11) mit speziellem
Eismesser (11c) zerkleinert werden.
Angaben zu Höchstmengen, emp-
fohlenen Zeiten und Geschwindig-
keiten finden Sie in Verarbeitungs-
tabelle D.
Mini Multifunktions-Zu-
behör (E)
Das Mini Multifunktions-Zubehör ist
geeignet zum:
• Zerkleinern und Eiszerkleinerung;
• Schneiden, Hobeln und Raspeln.
Zerkleinern / Eiszerkleinerung (E)
Mit den Messern (12e/12f) können
Sie Fleisch, Hartkäse, Zwiebeln,
Kräuter, Knoblauch, Gemüse, Brot,
Nüsse und Eiswürfel zerkleinern.
Eiswürfel dürfen nur mit dem Mini
Multifunktions-Zubehör (12) mit
speziellem Eismesser (12f) zerklei-
nert werden.
Angaben zu Höchstmengen, emp-
fohlenen Zeiten und Geschwindig-
keiten finden Sie in Verarbeitungs-
tabelle E.
Schneiden / Hobeln / Raspeln (F)
Verwenden Sie die feine Hobeln /
Schneiden Scheibe (i) zum Hobeln
und Schneiden von Lebensmitteln,
beispielsweise Gurken, Zwiebeln,
Pilze, Äpfel, Karotten, Rettich, Kar-
toffeln, Zucchini und Kohl.
Verwenden Sie die grobe Hobeln /
Schneiden Scheibe (ii) zum Hobeln
und Schneiden von Lebensmitteln,
beispielsweise Äpfeln, Karotten,
Hartkäse (Parmesan).
Verwenden Sie die feine Raspeln/
grobe Raspeln Scheibe (iii) zum
raspeln von Lebensmitteln, bei-
spielsweise Kartoffeln, chinesischer
Yamwurzel und Lotuswurzel.
Vorsicht
• Öffnen Sie niemals den Deckel,
solange sich die Scheiben noch
drehen.
• Verwenden Sie das Gerät nicht zur
Verarbeitung von Lebensmitteln
oder Gewürzen mit hohem Gehalt
an ätherischen Ölen (z. B. Kurkuma
oder Nelken).
Angaben zu Höchstmengen, emp-
fohlenen Zeiten und Geschwindig-
keiten finden Sie in Verarbeitungs-
tabelle F.
Pflege und Reinigung (G)
Detaillierte Anweisungen zur Ver-
arbeitung finden Sie in Abschnitt G.
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