INFORMATIONEN __________________________
bereitgestellten
Recyclingbehälter
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Rücknahmepflichten der Ver-
treiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro-
und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe
eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
(kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die
vorstehenden
für
den
Vertrieb
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte
bzw.
Versandflächen
für
die
den
oben
genannten
entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
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oder
Pflichten
gelten
unter
Verwendung
Gesamtlager
Lebensmittel
beinhalten,
Verkaufsflächen
die
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte,
ohne ein neues Gerät zu erwerben.
Einhaltung von RoHS-Vorga-
ben
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt die
Vorgaben der EU-RoHS Direktive (2011/65/EU).
Es enthält keine in der Direktive angegebenen
gefährlichen und unzulässigen Materialien..
Hinweise zu Gerätebatterien
In diesem Gerät wird ein tragbarer Akkumulator
verbaut. Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind.
Wichtiger Hinweis zur Entnahme von Altbatterien/
Altakkumulatoren:
Die Sicherheit unserer Kunden steht für uns
an oberster Stelle. Wir raten Ihnen daher zu
Ihrer eigenen Sicherheit davon ab, das Produkt
eigenhändig zu öffnen. Das Öffnen unserer
Produkte sowie die Entnahme von Gerätebatterien
und -akkumulatoren sollte ausschließlich von
qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit unserem
Kundendienst unter info@bg-deutschland.de in
auch
von
und