7 Garantie
Die nachfolgende Garantieerklärung gilt neben etwaig bestehenden
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und ist von diesen unabhängig.
Sie steht anstelle jeglicher anderer ausdrücklicher oder stillschweigender
Garantien oder Eignungen für einen bestimmten Zweck.
7.1 Anspruchsvoraussetzungen
Ansprüche aus der Herstellergarantie können nur dann geltend gemacht
werden, wenn das betroffene Produkt von oder unter Anleitung eines
zertifizierten / lizenzierten Orthopädietechnikers eingebaut bzw. von diesem
angepasst worden ist und sofern Wartungs- bzw. Inspektionsintervalle von
Streifeneder ortho.production GmbH vorgegeben werden – das Produkt
regelmäßig innerhalb der hierfür vorgesehenen Intervalle von einem
geschulten Fachmann gewartet worden ist. Die durchgeführten Wartungen
sind mit Datum, Stempel und Unterschrift des durchführenden Fachbetriebes
zu dokumentieren und die entsprechenden Nachweise bei Geltendmachung
von Garantieansprüchen Streifeneder ortho.production GmbH unaufgefordert
vorzulegen.
7.2 Garantiedauer und Ausschlussfrist
Die Dauer unserer Herstellergarantie variiert je nach Produkt. In jedem
Fall beginnt die Laufzeit der Herstellergarantie jedoch mit dem Datum der
Lieferung an den Kunden. Die speziellen Bedingungen und Konditionen der
Herstellergarantie für dieses Produkt sind:
Garantiedauer: 120R1 ClaviculaSupport Claviculabandage = 3 Monate
Ansprüche aus der Garantie sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Monat
nach Kenntnis schriftlich bei Streifeneder ortho.production GmbH geltend zu
machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Rechten aus der
Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
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