11. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der
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europaischen Richtlinien 2002/96/EG und
2006/66/EG in nationales Recht gilt
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folgendes: Elektrische und elektronische
Geräte sowie Batterien dürfen nicht mit
dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische
Geräte sowie Batterien am Ende ihrer Lebensdauer
an den dafür eingerichteten, öffentlichen
Sammelstellen oder an die Verkaufsstelle
zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das
jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem
Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der
Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit
der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung
oder anderen Formen der Verwertung von
Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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