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WARTUNG, KONTROLLE UND REPARATUR
5.1
WARTUNG UND KONTROLLE
Der Geschwindigkeitsbegrenzer und das zugehörige Spanngewicht sind im allgemeinen wartungsfrei.
Die Gesamtanlage ist so konzipiert, daß bei schadensfreier Nutzung keinerlei größere Wartungseingriffe not-
wendig sind.
Je nach Nutzungshäufigkeit müssen in regelmäßigen Zeitabständen Kontrollen der Anlage durchgeführt wer-
den.
Führen Sie nach wesentlichen Änderungen oder nach einem Unfall eine Anlagekontrolle durch (s. EN
81-2 Anhang E2).
Dies gilt insbesondere dann, wenn Sicherheitseinrichtungen ausgewechselt worden sind.
Änderungen, Beschädigungen oder andere Unregelmäßigkeiten sind anzuzeigen und gegebenenfalls im
Rahmen der erlaubten Durchführbarkeit zu reparieren.
Regelmäßige Kontrollen erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern auch den störungsfreien und da-
uerhaften Betrieb der Anlage!
Besonders empfehlenswert sind Kontroll- und Wartungsarbeiten vor gesetzlich vorgeschriebenen
Funktionsprüfungen.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Lieferanten auf, wenn bezüglich der Funktionstüchtigkeit von Anlageteilen
Bedenken auftreten.
WARTÜNGS- UND KONTROLLPLAN
• Geschwindigkeitsbegrenzer zweimal im Jahr auf Funktionstüchtigkeit prüfen.
• Geschwindigkeitsbegrenzer und zugehörige Bauteile auf Beschädigung oder Verformung prüfen.
• Unterschnittene Keilrille des Geschwindigkeitsbegrenzers und Keilrille der Spannrolle auf Verschleiß prüfen.
Gefahr des Seilrisses, wenn Begrenzerseil formschlüssig läuft! D.h. wenn sich die Seilkontur in die
Seilrille des Geschwindigkeitsbegrenzers gearbeitet hat.
• Schwinghebel auf Leichtgängigkeit prüfen, gegebenenfalls auswechseln.
• Sicherheitsschalter manuell testen (Handauslösung).
• Anlage von starker Verschmutzung reinigen, insbesondere Schilder und Typenschilder immer lesbar halten.
5.2
AUSFÜHRUNG VON REPARATUREN
Der Geschwindigkeitsbegrenzer darf generell, d.h. auch im Reparaturfall, weder zerlegt oder in irgend einer an-
deren Weise verändert werden (Verplombungen, Siegellack).
Der selbsttätige Austausch von Teilen oder Baugruppen wegen Defekts oder starken Verschleißes ist
nicht erlaubt.
Gründe dafür sind:
• Haftungsrechtliche und sicherheitstechnische Bestimmungen;
• Es dürfen nur Original-Ersatzteile eingebaut werden.
Das Betreiben der Aufzugsanlage ohne Geschwindigkeitsbegrenzer (auch nur vorübergehend) ist
nicht erlaubt.
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