Identifikation der Zulassung
Ziffer 1 und 2 = letzten beiden Zahlen Baujahr,
Ziffer 3 und 4 = Kalenderwoche, in der das Gerät gefertigt wurde,
Ziffer 5, 6 , 7 und 8 = aufsteigende Zahl.
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3.10. Technische Daten und Aussenabmessungen
Die technischen Eigenschaften der Maschine sind inKapitel 9 - Anhänge des vorliegenden Handbuches aufgeführt.
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4.1. Allgemeines
Die Einrichtung oder die eventuellen Neueinrichtungen der Maschine müssen direkt von qualifiziertem Personal vorgenommen
werden.
Bevor mit der Einrichtung der Maschine begonnen wird, ist es dennoch notwendig die notwendigen Speisungen und Teilnehmer
für den einwandfreien Betrieb des Systems vorzubereiten, indem die im vorliegenden Kapitel vorhandenen Anweisungen befolgt
werden und, wenn nötig, vorher mit dem technischen Büro des HerstellersRücksprache gehalten wird.
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VORSICHT
GEFAHR:
4.1.1. Speisung und Teilnehmer
Die für den Betrieb der Maschine notwendigen Speisungen und Teilnehmer (zu Lasten des Käufers) bestehen ausschließlich aus der Lieferung
elektrischer Energie.
Sofern nicht anders angegeben, bleibt folgendes zu Lasten des Käufers :
Die Vorbereitung der notwendigen Transportmittel für den Transport der Maschine bis zum Sitz, an dem die Maschine montiert oder
eingerichtet wird;
Die Vorbereitung der notwendigen Geräte für die Montage und die Einrichtung;
Die Vorbereitung des Einrichtungssitzes;
Die Vorbereitung der Hilfsmittel und der Verbrauchsmaterialien (z.B. keine entflammbaren und keine ätzenden Reinigungsmittel,
notwendige Materialien und Geräte zur Reinigung und Abdeckplanen).
4.2. Transport und Fortbewegung
Die in diesem Paragrafen aufgeführten Anweisungen müssen zum Transport und der Fortbewegung des Gerätes in folgenden
Situationen beachtet werden:
Wenn das Gerät eingelagert wird;
Für die Montage und die erste Installation des Gerätes;
Deinstallation und Abbau des Gerätes;
Wenn das Gerät versetzt und an einem anderen Ort wieder aufgestellt wird.
GEFAHR:
Um die beschriebene Aufgabe auszuführen, wird die folgende persönliche Schutzausrüstung benötigt:
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Der Nutzer wird nach dem Kauf der Ausrüstung, vor deren Nutzung, für die Componente vorbehatlich
der richtlinie 97/23/CE (PED) verantwortlich und muss die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen, in
Übereinstimmung mit der geltenen nationalen Legislatur, ausführen. Zum Beispiel Erklärung der
Inbetriebnahme, periodische Kontrollen, usw.
Der Hersteller weist jegliche Haftung für eventuelle Schäden an Gegenständen und/oder an Personen,
die auf unsachgemäßen Gebrauch durch unqualifiziertes, nicht geschultes und unbefugtes Personal
zurückzuführen sind, zurück.
der Hersteller weist jegliche Verantwortung für eventuelle Schäden an Gegenständen und/oder
Personen zurück, die infolge unsachgemäßen Gebrauchs durch nicht qualifiziertes, nicht geschultes
und nicht befugtes Personal entstehen.
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ST-SP Pag. 135 Rev 00 02/10