KEN002EB52
RESTRISIKEN
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den
Verwendungszweck bestimmten Konstruktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshinweise" und die
„Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die Betriebsanleitung insgesamt beachtet
werden.Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Personenverletzungen
und Beschädigungen.
Aus der Art und Konstruktion des Werkzeugs können die folgenden potentiellen
Gefährdungen abgeleitet werden:
• Einatmen von Staub (Erde)
• Kontakt der Haut mit Betriebsstoffen (Benzin/Öl)
• Ignorierte oder übersehene Sicherheitsvorkehrungen können zu Verletzungen beim
Bediener oder zu Beschädigungen von Eigentum führen.
• Gefahr von schweren inneren und äußeren Verletzungen beim Bedienen des Gerätes
ohne die entsprechende Schutzausrüstung.
• Verletzungsgefahr durch das Erfassen und Aufwickeln von Schnüren, Drähten oder
Kleidungsstücken beim Kontakt mit der Bohrschnecke.
• Verletzungsgefahr durch einen Rückschlag der Griffe beim plötzlichen Stoppen des
Bohrers.
• Gefahr eines elektrischen Schlages beim Berühren des Zündkerzensteckers bei
laufendem Motor.
• Verletzungsgefahr durch das Herausschleudern von z.B. Steinen.
• Verbrennungsgefahr bei Berührung heißer Bauteile.
• Gefahr einer Kohlenmonoxid Vergiftung bei Verwendung des Gerätes in geschlossenen
oder schlecht belüfteten Räumen
• Brand- und Explosionsgefahr z.B. während des Tankvorganges durch das leicht
entzündliche Kraftstoffgemisch.
• Körperliche Beeinträchtigung durch Vibrationen bei länger andauernden Arbeiten mit
dem Gerät.
• Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz.
Des weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen nicht offensichtliche
Restrisiken bestehen.
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v04 • 22.05.2017