- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Herstel-
ler und Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde
entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte
Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses
Produktes beruhen (es können für diesen Fall jedoch
Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen
zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen
bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in
keinem Fall die Garantiezeit.
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