6.2. Verwendung als mobile Podestleiter
1.
Leitern nicht zum Aufsteigen auf eine andere Ebene benutzen.
Die Leiter vor dem Gebrauch vollständig öffnen.
2.
Auf Funktionsfähigkeit der Spreizsicherung achten!
Sofern die Leiter mit einer zusätzlichen Spreizsicherung ausgestattet ist,
3.
diese nur mit arretierter Spreizsicherung verwenden!
Nur vorgesehene Leiternsprossen-/stufen und Plattformen
4.
dürfen als Stand- und Trittfläche benutzt werden.
Z. B. Ablageschalen dürfen dazu nicht genutzt werden.
5.
Nur mit Stabilisator verwenden (wenn zur Leiter zugehörend).
6.
Nur mit Ballast verwenden (wenn zur Leiter zugehörend).
7.
Nur mit aktivierten Bremsen verwenden (wenn zur Leiter zugehörend).
Verwenden Sie keine Leitern im Freien,
8.
wenn diese nicht für diesen Zweck bestimmt sind.
7. Wartung / Instandhaltung
Die Pflege und Wartung der Leiter soll deren Funktionstüchtigkeit sicherstellen. Die Leiter muss
regelmäßig auf Beschädigungen überprüft werden. Die Funktion beweglicher Teile muss gewährleistet
sein. Bewegliche Teile müssen regelmäßig geölt werden. Reparaturen an der Leiter müssen von
einer sachkundigen Person und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers erfolgen.
Die Reinigung der Leiter, insbesondere aller beweglichen Teile, sollte bei sichtbarer Verschmutzung
sofort nach dem Gebrauch erfolgen. Nur handelsübliche, wasserlösliche Reinigungsmittel benutzen.
Keine aggressiven, scheuernden Mittel verwenden. Bei gewerblichem Einsatz der Leiter ist eine
regelmäßige, wiederkehrende Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine befähigte
Person erforderlich (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der
erforderlichen Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den
Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der
Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Unternehmer hat ebenso dafür zu sorgen, dass schadhafte Leitern der Benutzung entzogen
und so aufbewahrt werden, dass eine Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw.
Entsorgung nicht möglich ist.