GARANTIE
Black & Decker vertraut auf die Qualität der
eigenen Geräte und bietet dem Käufer eine
außergewöhnliche Garantie. Diese Garantiezusage
versteht sich unbeschadet der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche und schränkt diese
keinesfalls ein. Sie gilt in sämtlichen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der
Europäischen Freihandelszone EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum an
einem Gerät von Black & Decker ein auf Material-
oder Verarbeitungsfehler zurückzuführender
Mangel auf, garantiert Black & Decker den
Austausch defekter Teile, die Reparatur von
Geräten mit üblichem Verschleiß bzw. den
Austausch eines mangelhaften Geräts, ohne den
Kunden dabei mehr als unbedingt nötig in
Anspruch zu nehmen, allerdings vorbehaltlich
folgender Ausnahmen:
wenn das Gerät gewerblich, beruflich oder im
x
Verleihgeschäft benutzt wurde;
wenn das Gerät mißbräuchlich verwendet oder
x
mit mangelnder Sorgfalt behandelt wurde;
wenn das Gerät durch irgendwelche
x
Fremdeinwirkung beschädigt wurde;
wenn ein unbefugter Reparaturversuch durch
x
anderes Personal als das einer
Vertragswerkstatt oder des Black & Decker-
Kundendienstes unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser Garantie ist dem
Verkäufer bzw. der Vertragswerkstatt ein
Kaufnachweis vorzulegen. Der Kaufnachweis muß
Kaufdatum und Gerätetyp bescheinigen.
Die Adresse des zuständigen Büros von
Black & Decker steht in dieser Anleitung,
darüber läßt sich die nächstgelegene
Vertragswerkstatt ermitteln. Außerdem ist eine
Liste der Vertragswerkstätten und aller
Kundendienststellen von Black & Decker sowie der
zuständigen Ansprechpartner im Internet zu finden
unter: www.2helpU.com.
D E U T S C H
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