6.4
Anschluss an den Kamin
Die Bemessung des Kamins muss gemäß EN 13384-1
erfolgen.
Der Rauchgaskanal zwischen dem Kamin und
dem Schornstein muss den gleichen Querschnitt
wie der Rauchabzug des Ofens aufweisen. Der
Rauchgaskanal muss dicht sein und darf nicht
aus ausziehbarem, flexiblem Rohr bestehen.
Um das Gerät an den Schornstein anzuschließen, dürfen
höchstens 3 Richtungsänderungen mit einem Winkel
ausgeführt werden, der 90° nicht überschreitet und
einer Länge des Rauchkanals, der in der Waagrechte
nicht länger als 2 Meter ist und insgesamt 3 Meter
Gesamtlänge nicht überschreitet (Abb. 6.4).
Im Falle eines oberen Austritts der Rauchgase ist
darauf zu achten, dass der erste vertikale Abschnitt
mindestens 50 cm beträgt, bevor eine Richtungsänderung
vorgenommen wird.
Die Angaben zum Zug des Schornsteins im Datenblatt
sind zu beachten.
6.5
Außenlufteinlass
Ein externer Lufteinlass ist zwingend erforderlich, um
den Verbrennungsluftstrom zum Ofen sicherzustellen
(Abb. 6.5).
Die Abmessungen der Öffnung müssen den Werten
entsprechen, die in der Tabelle der technischen Daten
im „Produktheft" angegeben sind.
Je nach den geltenden örtlichen Vorschriften kann der
Lufteinlass in der Umgebung frei (Abb. 6.5a) oder bis
zur Feuerstelle kanalisiert sein (Abb. 6.5b).
Die Entnahme von Verbrennungsluft aus Garagen, Lagern
von brennbarem Material oder aus Räumlichkeiten mit
Brandgefahr ist verboten.
Der Verbrennungslufteinlass muss durch ein Insekten-
schutzgitter geschützt und so positioniert sein, dass er
nicht versehentlich behindert wird, und so ausgeführt
sein, dass die Nutzfläche des Durchgangs die Zufuhr
der richtigen Sauerstoffmenge zum Kamin gewährleistet.
Wenn ein oder mehrere Abluftventilatoren (Dunst-
abzugshauben) und/oder andere Heizgeräte vorhanden
sind und in dem Raum arbeiten, in dem sich der Ofen
befindet, können Verbrennungsstörungen aufgrund von
Verbrennungsluftmangel auftreten.
Die Produktbilder sind rein indikativ
46
Abb. 6.5a
00 477 7671- 25/06/2019 - PN - Italy
x ≤ 2 m
y ≥ 0,5 m
x + y ≤ 3 m
X
Y
Abb. 6.5b
Abb. 6.4
Abb. 6.5