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Deutsch
VORWORT
Diese Betriebsanleitung ist von jedem Bedie-
ner vor der ersten Inbetriebnahme sorgfältig
zu lesen. Sie soll helfen, das Produkt kennen-
zulernen und dessen bestimmungsgemässe
Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hin-
weise, um das Produkt sicher, sachgerecht und
wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung
hilft, Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten
und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zu-
verlässigkeit und Lebensdauer des Produktes
zu erhöhen. Diese Betriebsanleitung muss
ständig am Einsatzort des Produktes verfüg-
bar sein. Neben der Betriebsanleitung und den
im Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur Un-
fallverhütungsvorschrift sind auch die aner-
kannten Regeln für sicherheits- und fachge-
rechtes Arbeiten zu beachten.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE
VERWENDUNG
- Das Lastaufnahmemittel dient zum vertika-
len Transport von einzelnen Blechen und
Stahlplatten sowie zum Heben und Wenden
bis zu 180° (Fig. 1).
- Die Lastaufnahmemittel sind für alle Hebe-
güter aus Stahl geeignet, auf die sie sich bis
zum Maulanschlag aufschieben lassen und
deren Oberflächenhärte bis HRC 40 liegt.
- Die auf dem Gerät angegebene Tragfähig-
keit (W.L.L.) ist die maximale Last, die ange-
schlagen werden darf.
- Das Heben oder der Transport von Lasten
ist zu vermeiden, solange sich Personen im
Gefahrenbereich der Last befinden.
- Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last
ist verboten.
- Lasten nicht über längere Zeit oder unbe-
aufsichtigt in angehobenem oder gespann-
tem Zustand belassen.
- Der Bediener darf eine Lastbewegung erst
dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt
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hat, dass die Last richtig angeschlagen ist.
- Beim Einhängen des Lastaufnahmemittels
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ist vom Bediener darauf zu achten, dass das
Lastaufnahmemittel so bedient werden
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kann, dass der Bediener weder durch das
Gerät selbst noch durch das Tragmittel oder
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die Last gefährdet wird.
- Die Lastaufnahmemittel können in einer
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Umgebungstemperatur zwischen –40°C und
+100°C arbeiten. Bei Extrembedingungen
sollte mit dem Hersteller Rücksprache ge-
nommen werden.
- Sollten längere Bleche oder Profile transpor-
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tiert werden, so empfiehlt sich zur Vermei-
dung von Pendelbewegungen die Verwen-
dung von zwei Lastaufnahmemitteln. Die
Lastaufnahmemittel können in Verbindung
mit einer Traverse oder zweisträngig zur An-
wendung kommen (Fig. 3, Seite 8 – bitte
Tragfähigkeitsdiagramm Fig. 7 beachten).
- Der Transport des Hebegutes sollte immer
langsam und vorsichtig durchgeführt wer-
den.
- Es ist darauf zu achten, dass beim Absetzen
der Last der Kranhaken nicht auf das
Lastaufnahmemittel drückt. Durch das
Gewicht des Kranhakens könnte sich das
Lastaufnahmemittel öffnen.
- Die Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvor-
schriften für Lastaufnahmemittel des jewei-
ligen Landes, in dem das Lastaufnahmemit-
tel eingesetzt wird, sind unbedingt zu beach-
ten.
- Bei Funktionsstörungen ist das Lastaufnah-
memittel sofort außer Betrieb zu setzen.
SACHWIDRIGE VERWENDUNG
- Die Tragfähigkeit (W.L.L.) darf nicht
überschritten werden.
- An dem Lastaufnahmemittel dürfen keine
Veränderungen durchgeführt werden.
- Die Benutzung des Lastaufnahmemittels
zum Transport von Personen ist verboten.
- Beim Transport der Last ist eine Pendel-
bewegung (Fig. 2) und das Anstoßen an
Hindernisse zu vermeiden.
- Mit dem Lastaufnahmemittel darf jeweils nur
eine Blechtafel transportiert werden (Fig. 4).
- Das Hebegut muss immer bis zum Maulan-
schlag durchgeschoben werden (Fig. 5).
- Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe
fallen lassen.
PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Last-
aufnahmemittel einer Prüfung durch einen
Sachkundigen zu unterziehen. Diese Prüfung
besteht im Wesentlichen aus einer Sicht- und
Funktionsprüfung. Sie sollen sicherstellen,
dass sich das Lastaufnahmemittel in einem
sicheren Zustand befindet und gegebenenfalls
Mängel bzw. Schäden festgestellt und be-
hoben werden. Als Sachkundige können z.B.
die Wartungsmonteure des Herstellers oder
Lieferanten angesehen werden. Der Unterneh-
mer kann aber auch entsprechend ausge-
bildetes Fachpersonal des eigenen Betriebes
mit der Prüfung beauftragen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
- Es ist darauf zu achten, dass die Oberflä-
chen des Bleches, wo das Lastaufnahme-
mittel angeschlagen wird, möglichst fett-,
farb-, schmutz-, zunder- und beschichtungs-
frei sind, so dass der Kontakt der Zähne zum
Hebegut nicht behindert wird.
- Fest- und Klemmbacke auf Verschleiß und
Mängel prüfen. Beide Backen müssen ein
sauberes Profil besitzen.
- Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf
Beschädigungen, Risse oder Verformungen
hin zu überprüfen.
- Das Lastaufnahmemittel muss sich leicht-
gängig öffnen und schließen lassen.
- Feder überprüfen. Diese muss in der
„CLOSE"-Stellung eine deutlich spürbare
Federkraft aufweisen, wenn man auf die
Aufhängeöse drückt.
GEBRAUCH DES
LASTAUFNAHMEMITTELS
In der Stellung „OPEN" des Hebels befindet
sich die Klemmbacke in der Öffnungsstellung
und ist arretiert. In dieser Stellung ist das
Lastaufnahmemittel mit seinem Maul bis zum
Anschlag auf das Hebegut zu schieben. Durch
Umlegen des Hebels auf die Stellung „CLOSE"
wird die Klemmbacke freigegeben. Durch die
Federvorspannkraft wird die Klemmbacke
gegen das Hebegut gedrückt. Dadurch ist
gewährleistet, dass das aufgesetzte Last-
aufnahmemittel infolge eben dieser
Federvorspannkraft, auch ohne Zugbelastung
am Blech angeklemmt bleibt. Das Blech kann
nun angehoben und transportiert werden
(Fig. 6).
Nachdem der Arbeitsvorgang beendet wurde,
ist das Tragmittel soweit herunterzufahren,
dass das Lastaufnahmemittel entlastet bzw.
die Aufhängeöse völlig frei beweglich ist.
Nun kann der Hebel wieder in die Ausgangs-
position „OPEN" gedreht und das Lastaufnah-
memittel vom Hebegut gezogen werden.
Für die richtige Belastung des Lastaufnahme-
mittels beachten Sie bitte das Tragfähigkeits-
diagramm (Fig. 7).