- Weiterhin erfolgt, je nach Entscheidung des Verbrauchers, (i) eine Preissenkung oder
die (ii) Auflösung des Vertrages, wenn die Reparatur oder der Austausch nicht
innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne größere Unannehmlichkeiten für den
Verbraucher ausgeführt wurden. Die (i) Preissenkung wird proportional zu der
Differenz zwischen dem Wert, den das Produkt in vertragsgemäßem Zustand bei
Übergabe gehabt hätte, und dem Wert des tatsächlich gelieferten Produkts bei der
Übergabe berechnet. Eine (ii) Auflösung des Vertrags ist nicht zulässig, wenn die
Nichtkonformität unerheblich ist.
3. GARANTIE-AUSSCHLÜSSE
- Defekte aufgrund einer den Hinweisen der Betriebsanleitung nicht entsprechenden
Benutzung.
- Bei professioneller Verwendung oder gewerblichem Verleih des Produktes.
- Fehlerhafte Installation oder Montage, oder Teilebruch aufgrund einer fehlerhaften
Montage (vgl. Bedienungsanleitung; dort finden Sie die Empfehlungen zur Installation
und zur Benutzung des Geräts).
- Unsachgemäße Nutzung des Produkts (Verwendung ohne Gel, Überschreiten der
Benutzungszeiten, Einwirkung zu hoher Feuchtigkeit auf das Produkt, etc.) oder
Probleme aufgrund mangelnder Wartung (Schmutzansammlung an einem der Teile des
Produktes oder den Zubehörteilen, etc.). (Vgl. Bedienungsanleitung. Dort finden Sie
die Empfehlungen für Installation und Benutzung des Produkts.)
- Reparaturen, die von Personal ausgeführt wurden, das nicht von EXERCYCLE, S.L.
zugelassen wurde, oder das Öffnen und Manipulieren von Geräten durch vom
Hersteller nicht autorisierte Personen.
- Abweichungen vom Standard-Produkt, wie leichte Schwingungen, Geräusche oder
Brüche von Teilen, die den Betrieb des Geräts nicht beeinträchtigen und nicht auf
einen Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
- Kratzer, Schrammen, Abrieb, Stöße, Herunterfallen des Produkts, etc., die auf
mangelhafte Sorgfalt zurückzuführen sind.
- Durch den Transport verursachte Schäden an dem Gerät.
4. VORGEHEN BEI REKLAMATIONEN
- Der Anspruch auf Reklamation wegen Nichtkonformität verjährt drei Jahre nach
Übergabe des Produktes.
- Der Verbraucher muss das Vorliegen eines Defektes innerhalb einer Frist von 2
Monaten ab dem Zeitpunkt der Feststellung dieses Defektes mitteilen.
- Vorliegende Garantie lässt sonstige, der gültigen Gesetzgebung entsprechende
Rechte des Verbrauchers unberührt; sie ist jedoch nicht mit der Geltendmachung
anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Gewährleistung wegen verdeckter
Mängel beim Kauf vereinbar.
- Mögliche Unklarheiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung
vorliegender Garantie unterliegen bei der Klärung der anzuwendenden nationalen
Gesetzgebung.
- Bei eventuellen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Gültigkeit und
Ausführung dieses Vertrages unterstellen sich die Partner den Gerichten der Stadt
Vitoria.
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