muss der Anwender die Hinweise gelesen haben und diese strengstens berücksichtigen.
Die Nichtbeachtung eines Signals oder eines Hinweises kann dem Bediener oder dem
Maschinen Schaden zufügen.
Die Schutzvorrichtungen nicht abmontieren, die Maschinen oder ihren Betriebsmodus
nicht verändern.
Trotz unsere Bemühungen könnten die Hinweise nicht ausweichend sein, daher bitten wir
den Anwender selbst auf, uns möglicherweise entgangene Gefahrenquellen zu achten,
und uns diese mitzuteilen.
Inbetriebnahme des Ansaugers
(Fig. 1-5-8 auf Seite 32-33-34)
Die Gerätschaft wurde gemäß der Vorschrift C.E.I. 62-5 2. Ausgabe 1991 hergestellt
und muß gemäß der Vorschrift C.E.I. 64.8 für Gerätschaften der ersten Klasse elektrisch
angeschlossen werden.
Die Speisungsleitung muß gegen direkte und indirekte Kontake, gegen Überladungen
und gegen Überströme gemäß der Vorschrift C.E.I. 64-8 geschützt werden. Bei Türoff-
nung wird mittels dem Sicherheitschalter (Det. 13) die Abgabe des Versorgungsstroms
unterbrochen, die Ansaugung stoppt und schaltet sich bei Türschließung wieder ein.
Betrieb
(Abb. 1-3-5-7-8-9 auf Seite 32-33-34)
Nach dem Einschalten des Hauptschalters der Versorgungslinie und des Geräteschalters
Det. 9 (l = ein / 0 = aus) beginnt die Absaugung.
Bei der Staubabsaugung, strömt das Abgesaugte durch einen Absaubschlauch (Det. 8),
passiert den Filterbeutel Abb. 3-7-9 (mit oder ohne Aktivkohle), wo sich der Staub absetzt
während die Luft zur Ansauggruppe (Det. 14) hin weiterströmt und vom Gerät ausgestoßen
wird. Das Endstück des Absaugers (Det. 10-11) muß über der Münd positioniert werden
Abb. 4 (max. 30 cm fern).
Grundsätzliche Wartungs- und Reinigungsarbeiten
(Abb. 3-7-8 Seite 32-33-34)
• Biologisches Risiko, Infektionen durch epidemische Krankheiten.
• Allgemeines Gefahrensignal.
• Hohe Temperaturen.
Für einen guten Betrieb des Absaugers muß der Versorgungsstecker und das Versor-
gungskabel regelmäßig kontrolliert werden, eventuelle Abschürfungen könnten gefährlich
sein. Die Filter (Staubbeutel Abb. 3 oder Behälter der Aktivkohlen Abb. 7) sollten häufi g
ausgetauscht werden.
Die gesättigten Aktivkohlen haben kein Filtrierungsvermögen mehr, daher ist ein vor-
sichtiges Verhalten angebracht. Wir raten den Behälter und die Kohlen alle 3 Monate
auszutauschen.
Die ausgelaugten Kohlen müssen für ihre Regeneration und Entsorgung dazu berechtigten
Firmen übergeben werden*.
* Bitte wenden Sie sish an Ortsbehörde um die Liste von Entsorgung dazu berechtigen Firmen zu haben.
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