R = Filter können bei mehreren Arbeitsschichten verwendet werden.
Die zusätzliche Kennzeichnung „R" bedeutet, dass durch zusätzliche Prüfungen nach EN 143:2000/A1:2006
nachgewiesen wurde,
Wiederverwendung nach Aerosolexposition (Verwendung über mehrere Arbeitsschichten) geeignet ist. Wechseln Sie
den Filter, wenn der Atemwiderstand unangenehm hoch ist.
ANWENDUNGSBEREICHE FÜR GEBLÄSEFILTERGERÄTE
Tabelle 3
Typ
Kennfarbe
A
Braun
B
Grau
E
Gelb
K
Grün
NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Tabelle 4 für Unterdruck
Geräteklasse
Halbmaske mit P3 Filter
Vollmaske oder Atemschutzgerät mit P3 Filter
Halbmaske mit Gasfilter
Vollmaske oder Atemschutzgerät mit Gasfilter
Geräte mit Kombinationsfilter
Einteilung der Gebläsefiltergeräte in Geräteklassen
Gebläseatemschutzsysteme zur Luftreinigung werden entsprechend ihrer Atemschutzkapazität in Geräteklassen eingeteilt.
Tabelle 5
Geräteklasse
Gebläsefiltergeräte mit integrierten Helmen/Hauben, Vollmasken
und Partikelfiltern
TH1PR
TH2P R
TH3P R
TM3P R
Gebläsefiltergeräte mit integrierten Helmen/Hauben, Vollmasken
2)
und Gasfiltern
dass die Partikelfilter
Hauptverwendung
Organische Gase und Dämpfe mit einem
Siedepunkt > 65°C
Anorganische Gase und Dämpfe (kein CO)
Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff und andere
säurehaltige Gase und Dämpfe
Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate
Vielfaches des
Grenzwertes
Vielfaches des
Grenzwertes (GW
5
20
100
500
18
HINWEIS
bzw. der Partikelfilterteil
Klasse
1
2
3
1
2
3
1
2
3
1
2
3
Bemerkungen/ Einschränkungen
30
400
Nur wenn die max. zulässige Gaskonzentration (siehe
30
Tabelle 1) nicht überschritten wird.
Nur wenn die max. zulässige Gaskonzentration (siehe
400
Tabelle 1) nicht überschritten wird.
Es sollte das "Vielfache" verwendet werden, das am
nächsten am Grenzwert des Gas- oder Partikelfilters
liegt.
Kommentare, Einschränkungen
1
)
Die "offenen" Atmungssysteme, Helme oder Hauben, bieten
keinen ausreichenden Schutz, wenn die gebläseunterstützte
Luftversorgungseinheit ausfällt oder eingeschränkt funktioniert.
Geräte ohne angemessene Warneinrichtungen und Geräte der
Klasse TH1P können deshalb nicht gegen krebserregende, sehr
toxische und radioaktive Stoffe, Mikroorganismen (Viren,
Bakterien und Pilze) und Enzyme eingesetzt werden.
Die "offenen" Atmungssysteme, Helme oder Hauben, bieten
keinen ausreichenden Schutz, wenn die gebläseunterstützte
eines
Kombinationsfilters für die
Max. zulässige Gaskonzentration
0,05 Vol.-%
0,1 Vol.-%
0,5 Vol.-%
0,05 Vol.-%
0,1 Vol.-%
0,5 Vol.-%
0,05 Vol.-%
0,1 Vol.-%
0,5 Vol.-%
0,05 Vol.-%
0,1 Vol.-%
0,5 Vol.-%