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ANADA
IEDRIGSTROM
UNKKOMMUNIKATIONSGERÄTE
FÜR DIE KEINE
IZENZ
(RSS-210)
ERFORDERLICH SIND
Belastung von Personen durch RF-Felder (RSS-102)
Der Computer verwendet integrierte Antennen mit geringer Zunahme, die kein RF-
Feld ausstrahlen, das die Health Canada-Richtlinien für die allgemeine Bevölkerung
überschreitet; lesen Sie den Safety Code 6 erhältlich auf der Website von Health
Canada unter www.hc-sc.gc.ca/rpb
Dieses Gerät erfüllt die Bedingungen für RSS210 von Industry Canada.
Dieses digitale Gerät der Klasse B erfüllt Canadian ICES-003, Issue 4 und RSS-210,
Nr. 4 (Dez. 2000) und Nr. 5 (Nov. 2001).
"Um Funkstörungen des lizenzierten Services zu vermeiden, ist dieses Gerät zum
Betrieb im Haus und von Fenstern entfernt gedacht, so dass ein ausreichender
Schutz gewährleistet wird. Für Ausrüstung (oder deren Übertragungsantenne), die
außer Haus installiert ist, muss eine Lizenz beantragt werden."
Cet appareil numérique de la classe B est conforme à la norme NMB-003, No. 4, et
CNR-210, No 4 (Dec 2000) et No 5 (Nov 2001).
« Pour empêcher que cet appareil cause du brouillage au service faisant l'objet d'une
licence, il doit être utilisé a l'intérieur et devrait être placé loin des fenêtres afin de
fournir un écran de blindage maximal. Si le matériel (ou son antenne d'émission) est
installé à l'extérieur, il doit faire l'objet d'une licence.
Achtung: Bei Verwendung von IEEE 802.11a WLAN darf dieses Gerät nur
drinnen verwendet werden, da es im Frequenzbereich 5,15- bis 5,25-GHz
operiert. Industry Canada erfordert, dass das Gerät mit dem Frequenzbereich
von 5,15 bis 5,25 GHz nur im Raum verwendet werden darf, um das Risiko von
schädlichen Störungen an den Mobilsatellitensystemen mit dem selben Kanal
zu reduzieren. Hochleistungsradar wird als Hauptbenutzer der Bände von 5,25
bis 5,35 GHz und von 5,65 bis 5,85 GHz zugewiesen. Diese Radarstationen
können Interferenzen mit diesem Gerät verursachen und/oder das Gerät
beschädigen.
Der maximal zulässige Antennengewinn bei der Verwendung mit diesem Gerät
beträgt 6 dBi, um den E.I.R.P-Grenzwert für die Frequenzbereiche 5,25- bis 5,35 und
5,725 bis 5,85 GHz bei Punkt-zu-Punkt-Betrieb nicht zu überschreiten.