1.
Die IKAR Personenwinde PLW ist zum Heben und Senken von Personen und Lasten an den IKAR Tragkonstruktionen
(ZP/C023/16) nach RL 2006/42/EG, wie IKAR Auslegerarme vom Typ AASS und ASS sowie IKAR Dreibäume vom Typ
DB geprüft und zugelassen.
Hinweis: Die entsprechenden Gebrauchs- und Wartungsanleitungen dieser Geräte sind zusätzlich zu beachten.
2.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung(en) besteht Lebensgefahr.
3.
Zur Beförderung von Personen ist gemäß RL 2006/42/EG zusätzlich der Einsatz eines IKAR-Höhensicherungsgerätes
vom Typ HRA nach EN 360:2002 / EN 1496:2007 und die IKAR Auffang- und Rettungsgurte vom Typ IK G4 DW, IK G4
DWR, IK G2 A/B oder IK G2 A/B R nach EN 361 / EN 813 in Verbindung mit dem IKAR Sitzbrett vorgeschrieben.
4.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen Notfälle
berücksichtigt sind.
5.
Die Einrichtung darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet und sachkundig
sind. Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (Alkohol,- Drogen-, Medikamenten- oder
Kreislaufprobleme).
6.
Die Seilwinde darf nicht zur Sicherung von Lasten eingesetzt werden.
7.
Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung(en) zu kontrollieren. Eine Funktionsprobe der
Personenwinde ist durchzuführen.
8.
Die Bremsfunktion der Seilwinde ist vor jeder Benutzung zu kontrollieren, ein Klickgeräusch beim Drehen in Richtung"
Heben" muss vorhanden sein.
Hinweis: Mindestzugkraft für eine einwandfreie Funktion der Bremse: 30 daN. Ist diese Mindestlast nicht gegeben, tritt
die Bremsfunktion nicht in Kraft.
9.
Das Drahtseil nie ohne Schutzhandschuhe anfassen. Beschädigte Drahtseile dürfen nicht weiter verwendet werden.
10. Bestehen Zweifel über den arbeitssicheren Zustand der Winde, ist sie aus dem Verkehr zu ziehen und einem,
vom Hersteller autorisierten Sachkundigen oder dem Hersteller vorzulegen. Die Winde darf erst nach schriftlicher
Zustimmung des Sachkundigen der Benutzung wieder zugeführt werden.
11. Das Seil darf unter Last nur so weit aufgewickelt werden, dass ein Bordscheibenüberstand von min. 1,5 x
Seildurchmesser gewährleistet ist.
12. Unter Last müssen mindestens 2 Seilwindungen auf der Trommel verbeiben.
13. Den Bremsmechanismus nicht ölen.
14. Zum Aufwickeln im unbelasteten Zustand muss das Drahtseil leicht unter Spannung gehalten werden.
15. Die Nennlast der Winde beträgt in der obersten und untersten Seillage 300 daN und darf nicht überschritten werden.
16. Es darf nur das IKAR VA-Sicherheitsdrahtseil ø6 mm mit einer maximalen Länge von 30 m eingesetzt werden.
17. Personen und Lasten dürfen nicht gemeinsam befördert werden.
18. Der Aufenthalt von Personen unter schwebender Last ist nicht zulässig.
19. Ein Umschlingen der Last mit dem Hubseil darf nicht erfolgen.
20. Kann der Bediener die Bewegung der Last nicht verfolgen, ist eine Verständigung mit dem Einweiser zu gewährleisten.
21. Die Unfallverhütungsvorschriften BGV D8 ist zusätzlich zu beachten.
22. Die Seilwinde ist entsprechend den Einsatzbedingungen, den Wartungsintervallen und den betrieblichen Verhältnissen,
jedoch mind. einmal jährlich durch einen vom Hersteller ausgebildeten Sachkundigen zu prüfen. Dies muss in dem
mitgelieferten Prüfbuch dokumentiert werdenmitgelieferten Prüfbuch dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und
Haltbarkeit des Höhensicherungsgerätes hängt von der regelmäßigen Prüfung ab.
DEUTSCH
Gebrauchsanleitung
Sicherheitshinweise
Vor Inbetriebnahme ist die Gebrauchsanleitung unbedingt
vollständig zu lesen und inhaltlich zu verstehen.
7