muss der Firma COMUNELLO den Fehler innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach seiner Feststellung
melden. Der Garantieanspruch ist innerhalb der Verjährungsfrist von 6 (sechs) Monaten ab seiner Feststellung
zu erheben. Die Produktbestandteile, für die eine Aktivierung der Konventionalgarantie gefordert wird, sind vom
Kunden an folgende Adresse zu senden: FRATELLI COMUNELLO SPA, Via Cassola 64, 36027 Rosà (Vicenza) Italien.
f) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, Gewinneinbußen, sowie
Produktionsverluste und kann in jedem Fall als Entschädigung keine höheren Beträge verlangen als den Wert der
gelieferten Komponenten oder Produkte. Der Kunde übernimmt, auch bei Deckung durch die Konventionalgarantie,
alle Kosten für den Transport der zu reparierenden oder reparierten Produkte.
g) Kein vom technischen Personal der Firma COMUNELLO betriebsextern ausgeführte Eingriff wird von der
Konventionalgarantie gedeckt.
h) Änderungen an den hier beschriebenen spezifischen Bedingungen der Konventionalgarantie können von den
Vertragspartnern in ihren Handelsverträgen definiert werden.
i) Im Falle von Rechtsstreiten irgendwelcher Art ist das italienische Recht anzuwenden und der Gerichtsstand ist
Vicenza.
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