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Sicherheitsvorschriften
Bevor Sie mit der Montage beginnen, bitten wir Sie, diese Montage- und Bedienungsanleitung sorgfältig zu lesen. Bei
Nichtbeachtung gefährden sie Ihre Sicherheit und die Sicherheit Dritter. Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für den Zustand und
die sichere Befestigung und Beladung des Heckträgersystems. Der Heckträger muss sicher gemäß Anleitung montiert werden.
Alle Spanngurte und Halterungen des Fahrradträgers auf festen Sitz prüfen und bei Bedarf nachziehen. Die Anhängevorrichtung muss
für den Anbau eines Fahrradträgers geeignet sein. Material der Kugelstange mind. St 52-3, S355, GJS 520. Kugelstangen aus
GGG-40 dürfen nicht verwendet werden. Bei Verwendung der Erweiterung ist darauf zu achten, dass der Durchmesser unterhalb der
Kugel (am Kugelhals) einen Mindestdurchmesser von ø28,5mm aufweist. Bei Unklarheiten kann der Kupplungshersteller Auskunft
geben. Kontrollieren Sie bitte die Kugelfläche der Anhängekupplung vor der Montage des Heckträgersystems. Die Kugelfläche muss
sauber und fettfrei sein.
Bei Betrieb des Fahrradträgers sind ein linker und rechter Außenspiegel erforderlich. Die max. Traglast des Fahrradträgers sowie die
Stützlast der Anhängevorrichtung und des Fahrzeuges dürfen nicht überschritten werden. Die max. zulässige Achslast sowie das
zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges (siehe Fahrzeug-Betriebsanleitung) müssen auch mit Fahrradträger und Fahrrädern
eingehalten werden.
Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußersten Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs- oder Schlussleuchten des
Heckträgersystems hinaus, so ist sie kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 150 cm
über der Fahrbahn, nach vorne durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit rotem Licht.
Richtgeschwindigkeiten und sonstige Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes müssen eingehalten werden.
Höchstgeschwindigkeit 130 km/h. Das angebaute Heckträgersystem kann die Fahreigenschaften beim Kurvenfahren und Bremsen
beeinflussen. Die Geschwindigkeit ist der Zuladung und den sonstigen Verhältnissen anzupassen.
Die Fahrzeuglänge vergrößert sich durch den angebauten Heckträger, bei Beladung vergrößert sich eventuell auch die Breite und
Höhe. Vorsicht beim Rückwärtsfahren, bei Ein- und Durchfahrten und beim Einfahren in Tiefgaragen. Der Fahrzeugführer ist dafür
verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch seine Ladung oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er
muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug und die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht
leidet.
Vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungseinrichtungen müssen auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein. Beim
Fahrbetrieb müssen die Leuchtenflügel immer ausgeklappt sein.
Vorsichtsmaßnahmen:
Vor Antritt der Fahrt ist die Funktion der Rücklichter und Kennzeichenbeleuchtung zu überprüfen. Bei eingeschalteter
Nebelschlussleuchte am Heckträger muss die Fahrzeug-Nebelschlussleuchte ausgeschaltet sein, d.h. sie dürfen nicht gleichzeitig
leuchten.
Entfernen Sie vor dem Transport alle lose angebauten Teile der Fahrräder. Entfernen Sie auch Kindersitze, Einkaufskörbe,
Luftpumpen und Akkus von Elektrofahrrädern. Diese können sich während des Transportes lösen und so eine Gefahr für andere
Verkehrsteilnehmer bilden. Die Fahrräder nicht durch Planen oder Schutzüberzüge o.ä. abdecken. Schwere Zuladungen im
Kofferraum möglichst weit vorne im Fahrzeug verstauen, um eine übermäßige Hecklastigkeit vorzubeugen.