MSA
3.
Gebrauch
3.1.
Sicherheitshinweise zum Gebrauch
Sauerstoffgehalt und Schadstoffkonzentration
Art und Konzentration des Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre müssen bekannt
sein.
Die zulässige minimale Sauerstoffkonzentration der Umgebungsatmosphäre unterliegt den
nationalen Vorschriften. Es bestehen verschiedene Mindestgrenzen für Sauerstoff, die für
einen sicheren Betrieb berücksichtigt werden müssen (normalerweise im Bereich zwischen
17% und 19,5%).
Schadgase ohne Geruchswahrnehmung
Filter gegen Schadgase, die keine Geruchswahrnehmung auf der Reinluftseite haben,
erfordern besondere Einsatzregeln hinsichtlich Einsatzdauer und Gebrauch. Bei
Unsicherheit über die Zusammensetzung der schädlichen Gase muss ein
umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) eingesetzt werden.
Auswahl der Filter
Bei Verwendung von Gasfiltern dürfen keine partikelförmigen Schadstoffe und bei
Partikelfiltern dürfen keine schädlichen Gase vorhanden sein. Ansonsten müssen
Kombinationsfilter verwendet werden.
Arbeitsumgebung
Grundsätzlich dürfen Gebläsefiltergeräte nicht in engen oder begrenzten Räumen
(Behältern, Kanälen, Gruben) eingesetzt werden.
OptimAir 3000 und 3000A dürfen nicht eingesetzt werden, wenn die
Umgebungsatmosphäre explosionsgefährdet ist.
OptimAir 3000EX ist für die Verwendung in explosionsgefährdeten Atmosphären bestimmt.
Bei Verwendung von Gebläsefiltergeräten offene Flammen und flüssige Metalltröpfchen
(z. B. bei Schweißarbeiten) vom Filter fernhalten, da die Gefahr der Entzündung besteht,
durch die akut gefährdende Konzentrationen toxischer Stoffe entstehen können.
OptimAir 3000, 3000A und 3000EX
GEBRAUCH
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