Schmieren, wenn die Teile gereinigt und komplett getrocknet
sind.
Lagerung: Nach dem Reinigen, Trocknen und Schmieren die
Ausrüstungsgegenstände trocken (rel. Luftfeuchte 40-90%),
kühl (Temperatur 5-40°C) und vor Sonnenlicht geschützt
lagern (UV-Strahlung vermeiden), an einem chemisch
neutralen Ort (unbedingt salzhaltige bzw. saure Umgebungen
vermeiden), entfernt von spitzen Kanten, Wärmequellen,
Feuchtigkeit, korrosiven Substanzen oder anderen möglichen
negativen Einflüssen aufbewahren. Dieses Produkt nicht
nass lagern!
4 – REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Wir empfehlen eindringlich, die Kontrollen vor und nach
dem Gebrauch, die in den spezifischen Produktanleitungen
genannt sind, von einer fachkundigen Person ausführen
zu lassen. Vorbehaltlich strengerer gesetzlicher Auflagen
empfehlen wir mindestens ein Mal im Jahr eine gründliche
Kontrolle des Produkts durch eine sachkundige geschulte
und vom Hersteller befugte Person. Die Resultate der
regelmäßigen Kontrollen müssen auf der Kontrollkarte
des Produkts vermerkt werden. Für jede Komponente,
jedes System und Teilsystem ist eine eigene Kontrollkarte
erforderlich (es wird das Beispiel einer Kontrollkarte gezeigt).
Die regelmäßigen Kontrollen müssen auch die Lesbarkeit der
Produktmarkierungen prüfen.
5 - STANDZEIT DES PRODUKTS
Sorgfältig Punkt 1C lesen. Die theoretische Lebensdauer der
metallischen Vorrichtungen ist unbegrenzt, während die der
textilen Produkte und der Kunststoffprodukte auf 10 Jahre
ab Produktionsdatum begrenzt ist, vorausgesetzt, dass:
die Instandhaltung und Lagerung so ausgeführt werden,
wie unter Punkt 3 beschrieben, die Kontrollen vor und nach
dem Gebrauch sowie die regelmäßigen Überprüfungen
keine Funktionsstörungen, Verformungen, Verschleiß usw.
aufzeigen und dass das Produkt korrekt eingesetzt wird,
wobei ¼ der markierten Last nicht überschritten werden
darf. Keine veralteten Vorrichtungen verwenden (z.B. bei
Überschreiten der Standzeit, die keine Record-Tabelle mit der
Eintragung der Kontrollen aufweisen, die nicht den geltenden
Auflagen entsprechen, nicht mit den aktuellen Techniken
kompatibel oder für diese geeignet sind usw.). Veraltete,
verformte oder verschleißte usw. Vorrichtungen beseitigen
und diese dabei zerstören, um eine mögliche zukünftige
Verwendung zu vermeiden.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Arbeit, Sport und berufliche Tätigkeiten werden häufig
von
einschlägigen
Einschränkungen nach sich ziehen können bzw. das Tragen
von PSA und die Vorbereitung von Sicherheitssystemen
verlangen, deren Bestandteile die PSA sind. Es obliegt dem
Anwender bzw. den Lehrern, diese Gesetze zu kennen
und anzuwenden, die in einigen Fällen andere Vorschriften
umfassen, als in diesen Informationen beschrieben.
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der gelieferten
Produkte
mit
den
Mängelgarantie
ist
auf
Rohstoffmängel begrenzt: Sie umfasst nicht den normalen
Verschleiß,
Rosten,
Gebrauch bzw. Verwendung bei Wettkämpfen, durch
unsachgemäße Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung
oder Lagerung usw. Die Garantie verfällt bei Änderungen
oder Manipulationen des Produkts. Die Standzeit entspricht
der gesetzlichen Garantie in dem Land, in dem das Produkt
Landesgesetzen
geregelt,
vereinbarten
Merkmalen.
die
Fabrikationsfehler
Schäden
durch
unsachgemäßen
die
Die
und