A l l g e m e i n e H i n w e i s e z u r C E - K e n n z e i c h n u n g
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hersteller:
HAMEG Instruments GmbH
Industriestraße 6
D-63533 Mainhausen
Die HAMEG Instruments GmbH bescheinigt
die Konformität für das Produkt
Bezeichnung: Universal-Zähler
Typ:
HM8021-4
mit:
HM8001-2
Optionen:
–
mit den folgenden Bestimmungen
EMV Richtlinie 89/336/EWG ergänzt durch
91/263/EWG, 92/31/EWG
Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG
ergänzt durch 93/68/EWG
Angewendete harmonisierte Normen:
Sicherheit
EN 61010-1: 2001 / IEC (CEI) 1010-1: 2001
Messkategorie: I
Verschmutzungsgrad: 2
Elektromagnetische Verträglichkeit
EN 61326-1/A1 :1997 + A1:1998 + A2 :2001/
IEC 61326 :1997 + A1 :1998 + A2 :2001
Störaussendung: Tabelle 4; Klasse B
Störfestigkeit: Tabelle A1
EN 61000-3-2/A14
Oberschwingungsströme: Klasse D
EN 61000-3-3
Spannungsschwankungen u. Flicker.
Datum: 12.05.2004
Unterschrift
Manuel Roth
Manager
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Änderungen vorbehalten
Allgemeine Hinweise zur CE-
Kennzeichnung
HAMEG Messgeräte erfüllen die Bestimmungen
der EMV Richtlinie. Bei der Konformitätsprüfung
werden von HAMEG die gültigen Fachgrund-
bzw. Produktnormen zu Grunde gelegt. Sind
unterschiedliche Grenzwerte möglich, werden
von HAMEG die härteren Prüfbedingungen an-
gewendet. Für die Störaussendung werden die
Grenzwerte für den Geschäfts- und Gewerbebe-
reich sowie für Kleinbetriebe angewandt (Klasse
1B). Bezüglich der Störfestigkeit fi nden die für
den Industriebereich geltenden Grenzwerte
Anwendung.
Die am Messgerät notwendigerweise angeschlos-
senen Mess- und Datenleitungen beeinfl ussen
die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte in
erheblicher Weise. Die verwendeten Leitungen
sind jedoch je nach Anwendungsbereich unter-
schiedlich. Im praktischen Messbetrieb sind daher
in Bezug auf Störaussendung bzw. Störfestigkeit
folgende Hinweise und Randbedingungen unbe-
dingt zu beachten:
1. Datenleitungen
Die Verbindung von Messgeräten bzw. ihren
Schnittstellen mit externen Geräten (Druckern,
Rechnern, etc.) darf nur mit ausreichend abge-
schirmten Leitungen erfolgen. Sofern die Bedie-
nungsanleitung nicht eine geringere maximale
Leitungslänge vorschreibt, dürfen Datenleitun-
gen (Eingang/Ausgang, Signal/Steuerung) eine
Länge von 3 Metern nicht erreichen und sich
nicht außerhalb von Gebäuden befi nden. Ist an
einem Geräteinterface der Anschluss mehrerer
Schnittstellenkabel möglich, so darf jeweils nur
eines angeschlossen sein.
Bei Datenleitungen ist generell auf doppelt ab-
geschirmtes Verbindungskabel zu achten. Als
IEEE-Bus Kabel sind die von HAMEG beziehbaren
doppelt geschirmten Kabel HZ73 bzw. HZ72L
geeignet.
2. Signalleitungen
Messleitungen zur Signalübertragung zwischen
Messstelle und Messgerät sollten generell so kurz
wie möglich gehalten werden. Falls keine gerin-
gere Länge vorgeschrieben ist, dürfen Signallei-
tungen (Eingang/Ausgang, Signal/Steuerung) eine
Länge von 3 Metern nicht erreichen und sich nicht
außerhalb von Gebäuden befi nden. Alle Signal-