Garantiebedingungen für den Dunkelstrahler
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schäden
oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen, wenn
sie uns unverzüglich nach Feststellung am Gerät gemeldet werden. Die
Garantiedauer für das Gerät beträgt 2 Jahre.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von
der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, oder durch Schäden aus anormalen Umweltbedingungen oder
sachfremden Betriebsbedingungen. Ebenso kann keine Garantie übernommen
werden, wenn die Schäden oder Mängel am Gerät auf fehlerhaften Einbau oder
Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen zurückzuführen sind.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Geräte nach
unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Geräte
ersetzt werden. Geräte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine
Garantieleistung beansprucht wird, sind dem Hersteller oder einer autorisierten
Servicestelle zu übergeben oder zuzusenden. Arbeits- und Sachkostenkosten
des Endabnehmers werden nicht erstattet. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf-
und/oder Lieferdatum sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung vorzulegen.
Ersetzte Geräte gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn
unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen
werden, die keine Originalteile sind und einen Defekt verursacht haben. Das
Gleiche gilt, wenn das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt oder
unleserlich gemacht wurden.
4. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Schäden oder Mängel aus nicht
vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, mechanische
Beschädigungen sowie bei Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und
Bedienungsanweisungen. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute
Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. Sofern ein Schaden
oder Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nachbesserung von uns
abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird auf Wunsch des Endabnehmers
kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten
wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die
bisherige Nutzungszeit vor.
6. Die Garantie tritt nur in Kraft, wenn der Kunde sein Gerät mittels der
Garantiekarte beim Hersteller hat registrieren lassen.
Diese Garantiebedingungen gelten ab 1.1.2015 für in einem Land der
Europäischen Union gekaufte Geräte, selbst wenn Sie diese im Ausland nutzen.
Die Garantiebedingungen haben keine Auswirkungen auf den gesetzlichen
Gewährleistungsanspruch.
02/2015