3. INSTALLATION
Die Installation hat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vorschriften
3.1.
Aufstellung.
3.1.1. Transport und Absetzen.
Der Transport des Gerätes muss stets auf der zugehörigen Palette und in der Originalverpackung
erfolgen. Das Gerät bis zum endgültigen Aufstellungsort bringen. Die Verpackung entfernen und das
Gerät auf eventuelle Transportschäden untersuchen. Das Gerät darf auf keinen Fall im Freien installiert
oder aufbewahrt werden.
Soll das Gerät längere Zeit außer Betrieb genommen und aufbewahrt werden, so muss es in der
Originalverpackung zum Schutz gegen äußere Einflüsse und unter optimalen Umgebungsbedingungen
aufbewahrt werden. Weiterhin wird werkseitig empfohlen, das Gerät von der Stromversorgung zu
trennen.
3.1.2. Standort.
Das Gerät in einem Raum mit ausreichend Platz zur Gewährleistung wirksamer Arbeitsbedingungen
aufstellen. Das Bedienpersonal muss ebenfalls über ausreichend Platz verfügen. Der endgültige
Aufstellungsort muss die ordnungsgemäße Benutzung des Gerätes ermöglichen. Die Abstände gemäß
folgender Zeichnung sind einzuhalten, um den Zugang des autorisierten Fachpersonals zur
Durchführung der Wartungstätigkeiten zu gewährleisten.
Nach erfolgtem Transport zum vorgesehenen Aufstellungsort kann die Palette entfernt werden, auf der
die Grundplatte der Muldenmangel im hinteren Bereich mit 2 Schrauben an jedem Schrank befestigt ist.
Die Palette zusammen mit der Originalverpackung für mögliche zukünftige Wechsel des
Aufstellungsortes aufbewahren. Das Gerät nicht ohne die Palette verschieben oder über Hindernisse
hinweg befördern, da es hierdurch zu Verformungen und einer nicht ordnungsgemäßen Funktionsweise
kommen kann.
-UNTERBRINGUNG DER SCHRAUBEN 1 UND 2
zu erfolgen.
1
2
-MIT EINEM FLACHSCHLÜSSEL DER
GRÖSSE 13 HERAUSCHRAUBEN
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