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ABSCHLIESSENDE EMPFEHLUNGEN
1. Die Installation der Automatisierung muss in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie 98/37/EU und den
Bestimmungen EN 12453 und EN 12445, fachgerecht und von qualifiziertem Personal, das die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt, vorgenommen werden.
2. Die Stabilität der vorhandenen Strukturen (Säulen, Scharniere, Flügel) im Hinblick auf die vom Motor
entwickelten Kräfte überprüfen.
3. Sicherstellen, dass am Öffnungsanschlag und am Schließanschlag der Torflügel ausreichend robuste
mechanische Feststellvorrichtungen vorhanden sind.
4. Die Risiken, die durch die Automatisierung entstehen können, abwägen und dementsprechende
Sicherheitsvorkehrungen treffen, sowie die erforderlichen Warnhinweise anbringen.
5. Die Steuerungen (z.B. Schlüsselschalter) so installieren, dass sich der Benutzer nicht in einem
Gefahrenbereich aufhalten muss.
6. Nach abgeschlossener Installation mehrmals die Sicherheits-, Anzeige- und Entsperrvorrichtungen der
Automatisierung erproben.
7. Auf der Automatisierung die EU- Etikette oder das EU-Schild anbringen, auf dem die Gefahrenhinweise und
die Kenndaten aufgeführt sind.
8. Dem Endkunden die Bedienungsanweisung, die Sicherheitshinweise und die EU-Konformitätserklärung
aushändigen.
9. Sicherstellen, dass der Bediener die korrekte automatische und manuelle Funktionsweise sowie den
Notbetrieb derAutomatisierung verstanden hat.
10. Den Benutzer schriftlich (beispielsweise in der Bedienungsanweisung) über das Vorhandensein etwaiger,
nicht abgesicherter Restrisiken und über eine vorhersehbare, missbräuchliche Benutzung, informieren.
11. Einen Wartungsplan für die Anlage vorbereiten (die Sicherheitsvorrichtung müssen mindestens alle 6 Monate
gewartet werden) und die ausgeführten Wartungseingriffe in einem entsprechenden Verzeichnis anmerken.
Achtung! Fr einen einwandfreien Betriebund eine lange Lebensdauer des Getriebemotors sind die
Kriechpunkte der Hebel regelmäßig zu schmieren.
ENTSORGUNG
Dieses Produkt besteht aus verschiedenen Bauteilen, die ihrerseits die Umwelt verschmutzende
Stoffe enthalten können. Sachgerecht entsorgen!
Informieren Sie sich, nach welchem Recycling- oder Entsorgungssystem das Produkt
entsprechend der örtlich geltenden Bestimmungen zu entsorgen ist
CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der Unterfertigende Romeo Bissoli,Alleingeschäftsführer der Firma:
KEYAutomation Via Alessandro Volta, 30 - 30020 Noventa di Piave (VE) ITALY
erklärt, dass das Produkt:
Modell CT-24M mit der Verwendung: Zentrale für Toröffnungsanlagen
Modell: CABAT-30 mit der Verwendung: Batterieladegerät
wenn bestimmungsgemäß verwendet, den wesentlichen Anforderungen von Artikel 3 und den entsprechenden
Maßnahmen der Richtlinie 1999/5/EG entspricht.
wenn bestimmungsgemäß verwendet, den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 89/336 (EMC) und den
Normen EN 61000-6-3, EN 61000-6-1 und anschließende Änderungen, entspricht.
wenn bestimmungsgemäß verwendet, den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 73/23 (LVD) und den
Normen EN 60335-1 und anschließende Änderungen, entspricht.
Ort und Datum: Noventa di Piave (VE), 10/07/2005
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DerAlleingeschäftsführer
Romeo Bissoli