de - Zweckbestimmung
Mit Hilfe der Einsätze E 337/1 und E 802/1 können wiederaufbereitba-
re Instrumente aus dem Anwendungsgebiet der Dentalmedizin, wie
z. B. Sonden, Pinzetten, Mundspiegel usw., in speziellen Miele Reini-
gungs- und Desinfektionsgeräten aufbereitet werden. Hierzu sind
auch die Gebrauchsanweisung des Reinigungs- und Desinfektionsge-
rätes sowie die Informationen der Hersteller der Medizinprodukte zu
beachten.
Für die Aufbereitung müssen die Instrumente in die Halterungen und
Fächer der Einsätze einsortiert und die Einsätze in einen Ober- oder
Unterkorb eingestellt werden.
Beim E 337/1 stehen folgende Aufnahmemöglichkeiten zur Verfü-
gung:
– 4 Kunststoffhalterungen für beidseitig spitze Instrumente
– 8 Fächer, je ca. 47 x 28 mm
– 4 Fächer, je ca. 30 x 28 mm
– 8 Fächer, je ca. 22 x 28 mm
– 48 Fächer, je ca. 13 x 13 mm, für z. B. Mundspiegel
Der E 802/1 bietet folgende Aufnahmemöglichkeiten:
– 3 Kunststoffhalterungen für beidseitig spitze Instrumente
– 8 Fächer, je ca. 30 x 28 mm
– 4 Fächer, je ca. 16 x 28 mm
– 15 Fächer, je ca. 14 x 20 mm, für z. B. Mundspiegel
Die Einsätze E 337/1 und E 802/1 sind nicht für die Aufbereitung von
Übertragungsinstrumenten wie Hand- und Winkelstücke geeignet.
Verwenden Sie für die Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten
nur speziell dafür konzipierte Spülvorrichtungen wie z. B. den A 803
oder den AUF 1.
Die Aufbereitung von Einwegmaterial ist nicht zulässig.
Im weiteren Verlauf dieser Gebrauchsanweisung wird das Reinigungs-
und Desinfektionsgerät als Reinigungsautomat bezeichnet. Wieder-
aufbereitbare Medizinprodukte werden in dieser Gebrauchsanwei-
sung allgemein als Spülgut bezeichnet, wenn die aufzubereitenden
Medizinprodukte nicht näher definiert sind.
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