Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer
Weidezäune, die von getrennten, unabhängig getakteten
Weidezaungeräten gespeist werden, muss mindestens 2,5 m
betragen. Falls die Lücke zwischen den beiden Zäunen
geschlossen werden soll, sind nichtleitende Materialien oder
eine isolierte Metallabsperrung zu verwenden.
Das Weidezaungerät darf nicht an einen Stachel- oder
Klingendrahtzaun angeschlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen
Weidezauns können durch einen nicht-stromführenden Zaun
mit Stachel- oder Klingendraht ergänzt werden. Die
Stützvorrichtungen der stromführenden Drähte sind so
auszulegen, dass zwischen den stromführenden Drähten und
der vertikalen Ebene der nicht-stromführenden Drähte ein
Mindestabstand von 150 mm gewährleistet ist. Stachel- oder
Sperrdrahtzäune sind in regelmäßigen Abständen zu erden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen.
Zwischen der Erdungselektrode des Weidezaungeräts und
möglichen anderen Komponenten, die an ein Erdungssystem
angeschlossen sind, wie beispielsweise der Schutzerdung der
Stromversorgung oder der Erdung des
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